Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2020-013
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Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 27.08.2019 und der Kostenaufstellung vom Oktober 2019 beantragte die Barmstedter Singgemeinschaft für die Ausrichtung ihres 175jährigen Jubiläums im Haushaltsjahr 2020 einen Zuschuss in Höhe von 1.000 Euro.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Vorberatend zuständig ist gem. § _1c__ der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt folgender Ausschuss: Ausschuss für Kultur, Schule und Sport.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss spricht sich dafür aus, der Barmstedter Singgemeinschaft für das Haushaltsjahr 2020
a) einen Zuschuss in Höhe von 1.000,00 Euro zu gewähren.
b) keinen Zuschuss zu gewähren.
Finanzielle Auswirkungen:
Haushaltsmittel sind im Haushaltsentwurf 2020 nicht enthalten. Sie müssten auf dem Konto
575010.531800 aufgenommen werden.
gez. Lichy
Anlage/n:
Antrag auf Bezuschussung vom 27.08.2019 der Barmstedter Singgemeinschaft
Kostenaufstellung zum Antrag auf Bezuschussung
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Kostenaufstellung zum Antrag (308 KB) | |||
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2 | Antrag auf Bezuschussung Singgemeinschaft (378 KB) |
Kontakt & Öffnungszeiten
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Fax: 04123 681-260
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