Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2020-012
|
|
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 07.01.2020 beantragen die Kunstfreunde Barmstedt für das Jahr 2020 einen Zuschuss in Höhe von insgesamt 2.100 Euro. Die einzelnen Positionen sind dem Antragsschreiben zu entnehmen.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Vorberatend zuständig ist gem. § 1c der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt folgender Ausschuss: Ausschuss für Kultur, Schule und Sport.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss spricht sich dafür aus, den Kunstfreunden Barmstedt für das Haushaltsjahr 2020
a) einen Zuschuss in Höhe von 2.100 Euro zu gewähren.
b) keinen Zuschuss zu gewähren.
Finanzielle Auswirkungen:
Haushaltsmittel sind im Haushaltsentwurf 2020 nicht enthalten. Sie müssten auf dem Konto
575010.531800 aufgenommen werden.
gez. Lichy
Anlage/n:
Zuschussantrag 2020 – Kunstfreunde Barmstedt
![]() | |||||
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
|||
![]() |
1 | Antrag der Kunstfreunde auf Zuschuss 2020 (701 KB) |
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76