Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2009-339
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Sachverhalt:
Nach den Grundsätzen für das Berichtswesen in der Stadt Barmstedt vom 12.06.2003, geändert am 15.12.2004, ist dem Hauptausschuss halbjährlich ein Bericht zur Personalentwicklung und zur Personalplanung vorzulegen. Der Bericht hat allgemeine und grundsätzliche Aussagen zum Inhalt. Über einzelne Personalfälle wird im Bedarfsfall gesondert im Rahmen der laufenden Sitzungen des Hauptausschusses informiert.
Am 01.01.2008 ist die Verwaltungsgemeinschaft zwischen der Stadt Barmstedt und dem Amt Hörnerkirchen wirksam geworden. Im Zuge der Bildung der Verwaltungsgemeinschaft wurde die Verwaltung neu strukturiert. Die einzelnen Stellen wurden nach Durchführung entsprechender Auswahlverfahren besetzt. An den diesbezüglichen Entscheidungen war der Hauptausschuss maßgeblich beteiligt, so dass hierauf nicht weiter eingegangen werden muss.
Mit diesem Bericht soll über die Anzahl der Stellen, die Alterstruktur der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Personalplanung und -entwicklung informiert werden.
Anzahl der Stellen
Die Mitarbeiter/innen der Kernverwaltung des Amtes Hörnerkirchen wurden zum 01.01.2008 in den Dienst der Stadt Barmstedt übernommen. Die Mitarbeiter/innen der Einrichtungen des Amtes und der Gemeinden des Amtes Hörnerkirchen werden weiterhin im Amtshaushalt bzw. in den Gemeindehaushalten geführt und sind demzufolge in den vorstehenden Zahlen nicht enthalten.
Nach dem Gutachten der Fa. KUBUS zur Neuorganisation der Verwaltung besteht im Bereich der Verwaltung ein Stellenüberhang von 4,48 Stellen. Bei der Bildung der Verwaltungsgemeinschaft wurden betriebsbedingte Kündigungen ausgeschlossen. Ein Abbau des Überhangs wird deshalb nur mittelfristig möglich sein. Zu berücksichtigen ist aber, dass sich noch eine Beamtin im Sonderurlaub befindet und ein Beamter und zwei unbefristet Beschäftigte vorerst bis zum 31. Dezember 2010 zur ARGE abgeordnet sind. Diese Mitarbeiter werden vom KUBUS-Gutachten nicht erfasst, müssen aber beim vorhandenen Personalbestand mit berücksichtigt werden.
Altersstruktur der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Altersteilzeit
Altersteilzeitarbeitsverträge wurden bisher mit insgesamt 7 Mitarbeiter/innen abgeschlossen:
| Arbeitsphase | Freistellungsphase | ||
| von | bis | von | Bis |
Verwaltung |
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Mitarbeiter/in A | 30.04.2014 | |||
Mitarbeiter/in B | ||||
Mitarbeiter/in C | ||||
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Einrichtungen |
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Mitarbeiter/in A | ||||
Mitarbeiter/in B | ||||
Mitarbeiter/in C | ||||
Mitarbeiter/in D |
Im Verwaltungsbereich ist ausnahmslos der Finanzbereich betroffen. Für eine Stelle wurde bereits eine Nachfolgeregelung gefunden. Für die beiden weiteren Stellen muss bereits 2010 die Nachfolge geregelt werden, damit die künftigen Stelleninhaber/innen sich noch an der Einführung der Doppik zum 01.01.2012 beteiligen und die erforderlichen Fachlehrgänge besuchen können.
Auch im Bereich der Einrichtungen müssen die frei werdenden Stellen wiederbesetzt werden.
Leistungsorientierte Bezahlung
Mit dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) wurde ab dem 01.01.2007 ein Leistungsentgelt eingeführt. Das Leistungsentgelt ist eine variable und leistungsorientierte Bezahlung zusätzlich zum Tabellenentgelt. Die leistungsorientierte Bezahlung soll dazu beitragen, die öffentlichen Dienstleistungen zu verbessern. Zugleich sollen Motivation, Eigenverantwortung und Führungskompetenz verstärkt werden. Ausgehend von einer vereinbarten Zielgröße von 8 v. H. entspricht bis zu einer Vereinbarung eines höheren Vomhundertsatzes das für das Leistungsentgelt zur Verfügung stehende Gesamtvolumen 1 v. H. der ständigen Monatsentgelte des Vorjahres aller unter den Geltungsbereich des TVöD fallenden Beschäftigten des jeweiligen Arbeitgebers. Das für das Leistungsentgelt zur Verfügung stehende Gesamtvolumen ist zweckentsprechend zu verwenden; es besteht die Verpflichtung zur Auszahlung der jährlichen Leistungsentgelte. Am 11.12.2007 hat die Stadtvertretung beschlossen, dass die Beamten in das System der leistungsorientierten Bezahlung einbezogen werden.
Das jeweilige System der leistungsbezogenen Bezahlung wird betrieblich vereinbart. Dies ist erfolgt. Die nach § 18 TVöD gebildete Betriebliche Kommission hat den Entwurf einer entsprechenden Dienstvereinbarung erarbeitet und sich dabei für ein Leistungsentgelt, das in Form einer einmaligen jährlichen Leistungsprämie zusätzlich zum Tabellenentgelt gewährt wird, entschieden. Nach Ausfertigung durch den Bürgermeister und die Vorsitzende des Personalrates ist die Dienstvereinbarung am 19.06.2008 in Kraft getreten.
An dem System der leistungsorientierten Bezahlung haben im Haushaltsjahr 2008 insgesamt 81 Mitarbeiter/innen teilgenommen. An Leistungsprämien gelangten insgesamt 22.415,07 EUR zur Auszahlung. 13 Mitarbeiter/innen haben an der leistungsorientierten Bezahlung nicht teilgenommen. Hierbei handelt es sich überwiegend um geringfügig Beschäftigte.
Mitarbeitergespräche
Nach § 5 TVöD haben Beschäftigte Anspruch auf ein regelmäßiges Gespräch mit der jeweiligen Führungskraft, in dem festgestellt wird, ob und welcher Qualifizierungsbedarf besteht. Mitarbeitergespräche bei der Stadt Barmstedt finden grundsätzlich einmal jährlich jeweils im ersten Quartal eines Jahres in Verbindung mit der Vereinbarung von Zielen im Rahmen der leistungsorientierten Bezahlung statt.
Aus- und Fortbildung
In der Verwaltung der Stadt Barmstedt werden zurzeit 7 Auszubildende ausgebildet. Im Bereich der Fortbildung wurde und wird allen Mitarbeiter/innen die Gelegenheit gegeben, mindestens ein Seminar pro Jahr zu besuchen.
Arbeitszeit
Mit dem Einzug der Stadtverwaltung in das neue Rathausgebäude Anfang 2007 wurden die Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr erheblich ausgeweitet. Die zurzeit noch geltende Dienstvereinbarung zur Arbeitszeit ist hiermit nicht mehr vereinbar. Zur Flexibilisierung der Arbeitszeit wurde eine neue Dienstvereinbarung ausgearbeitet, die zurzeit dem Personalrat zur Stellungnahme vorliegt.
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss nimmt von dem Personalbericht gemäß Vorlage des Fachamtes für zentrale Dienste und Finanzen vom 02.06.2009 Kenntnis.
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76