Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2019-301-1
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Sachverhalt:
In der Sitzung des Hauptausschusses am 3.12.19 wurde über den Antrag der SPD-Fraktion zur Aufnahme einer Stelle für eine Gleichstellungsbeauftragte in den Stellenplan beraten.
Es traten verschiedene Fragen auf, die hier wie folgt beantwortet werden:
- Wieviel Einwohner hat die Stadt Barmstedt und das Amt Hörnerkirchen zusammen?
14.390 Einwohner
- Muss eine bestellte ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte bei einer späteren Überschreitung der relevanten Einwohnerzahl ihr Amt aufgeben und durch eine hauptamtliche Kraft ersetzt werden?
Bei Erstellen dieser Vorlage noch in Klärung; möglicherweise Rücktritt oder Abberufung durch die Stadtvertretung
- Sind wir bei der Stundenzahl einer im Stellenplan eingerichteten Stelle an Vorgaben gebunden, solange wir den Schwellwert(15.000) noch nicht überschritten haben?
Nein.
- Muss bei einer späteren Überschreitung der relevanten Einwohnerzahl die Stundenzahl der hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten auf eine Vollzeitstelle erhöht werden?
Die Gleichstellungsbeauftragte ist in Gemeinden mit mehr als 15.000 Einwohnerinnen und Einwohnern grundsätzlich vollzeitig und nur ausnahmsweise teilzeitig tätig, wenn und soweit die ordnungsgemäße Erledigung der anfallenden Gleichstellungsaufgaben eine Teilzeittätigkeit zulässt. Eine teilzeitige Tätigkeit mit einem Arbeitszeitvolumen von weniger als der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit einer Vollzeitbeschäftigten ist ausgeschlossen; das Nähere regelt die Hauptsatzung.
Dazu wird auch auf die Anlagen hingewiesen (Gesetzesbegründung Landtags-Drucksache 18/4860, Beratungserlass v. 17.9.2018)
- Welche Bewertung hat eine hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte und welche Personalkosten sind zu erwarten?
Mindestens EG 9b, teilweise sind Gleichstellungsbeauftragte in EG 10 eingruppiert.
Personalkosten Vollzeit EG 9b (angenommen Stufe 3) rd. 58.000 Euro.
- Tragen die Umlandgemeinden die Kosten für eine hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte mit?
Das Amt Hörnerkirchen trägt 22 % der Personalkosten. Das Amt Rantzau hat eine eigene Gleichstellungsbeauftragte.
Im Fall der Einstellung einer hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten ist die Hauptsatzung der Stadt Barmstedt zu ändern; in der aktuellen Fassung ist im § 6 Abs. 1 geregelt, dass die Gleichstellungsbeauftragte ehrenamtlich tätig ist.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.
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Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung fasst folgenden Beschluss:
a) Es wird eine Vollzeit-Stelle für die Beschäftigung einer Gleichstellungsbeauftragten im Stellenplan 2020 geschaffen; der Entwurf zu TOP 13 ist entsprechend zu ändern. Die Änderung der Hauptsatzung ist in die Wege zu leiten.
b) Es wird eine Teilzeitstelle (0,5) für eine Gleichstellungsbeauftragte im Stellenplan 2020 geschaffen; der Entwurf zu TOP 13 ist entsprechend zu ändern. Die Änderung der Hauptsatzung ist in die Wege zu leiten.
c) Es wird weiterhin eine ehrenamtlche Gleichstellungsbeauftragte bestellt.
Finanzielle Auswirkungen:
Personalkosten für eine Vollzeitstelle EG 9b rd. 58.000 Euro p.a. Die Personalkosten für eine ehrenamtlich tätige Gleichstellungsbeauftragte liegen bei rd. 4.900 Euro p.a.
Anlage/n:
Gesetzesbegründung „Gesetz zur Sicherung der Arbeit kommunaler Gleichstellungsbeauftragter“, Beratungserlass zur Umsetzung des Gesetzes
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Anlagen: | |||||
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1 | Gesetzesbegründung GSTB (5601 KB) | |||
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2 | Beratungserlass GSTB (2015 KB) |
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Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76