Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2019-320
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Sachverhalt:
Auf einem rund 13.800 qm großen Areal nördlich der „Steinstraße“, östlich der Kirchenstraße“ und westlich des „Kösterpools“ soll der B-Plan Nr. 15 der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB aufgestellt werden. Die Fläche soll einer Wohnbebauung für das Projekt „Wohnpark im Grünen“ zugeführt werden. Das Projekt wird vom „Holsteiner Auenland“ mit dem Schwerpunkt nachhaltige Daseinsvorsorge zur Umsetzung des Kernthemas „starke Gemeinschaft“ gefördert.
Neben den Wohngebäuden soll eine zentrale Gemeinschaftseinrichtung entstehen, die allen Bewohnern der Gemeinde, Vereinen oder anderen Nutzern zur Verfügung stehen wird.
Planungsziel auf diesem Areal ist somit die Darstellung als Wohnbauflächen. Im Rahmen der
Aufstellung des B-Planes und der Anpassung des Flächennutzungsplanes soll aus dieser Fläche ein Allgemeines Wohngebiet für Einzelhäuser und einem Gemeinschaftshaus im Rahmen des o.a. Projekts entwickelt werden.
Die Landesplanungsbehörde wurde bereits in einem früheren Schritt im Jahre 2017 gemäß § 11 Landesplanungsgesetz über die Planungsabsichten der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen informiert und hat bestätigt, dass die Belange der Raumordnung durch die beabsichtigten Bauleitplanungen nicht berührt werden. Mit dem Aufstellungsbeschluss soll das Bauleitplanverfahren nun ein weiteres Mal formell eingeleitet werden.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen gem. § 28 GO.
Beschlussvorschlag:
- Für das Gebiet des „Wohnparks im Grünen“ nördlich der „Steinstraße“, nordöstlich der Kirche und westlich des „Kösterpool“ in der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen wird der B-Plan Nr. 15 im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Planungsziel ist die Darstellung als Wohnbauflächen. Im Rahmen der Aufstellung des B-Planes und der Anpassung des Flächennutzungsplanes soll aus dieser Fläche ein Allgemeines Wohngebiet für Einzelhäuser in einem Wohnpark entwickelt werden.
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich unter Hinweis auf die Durchführung des beschleunigten Verfahrens ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 13 b BauGB bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 13 a Abs. 3 und § 13 b BauGB).
- Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes und der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange ist bereits ein Stadtplanungsbüro in Rellingen beauftragt worden.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll in Form einer Öffentlichkeitsveranstaltung durchgeführt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Kosten der Bauleitplanung sind haushaltsmäßig veranschlagt.
Anlage/n:
Lageplan des Geltungsbereiches
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1 | 28.11.19 BrHoe_BP15_Geltungsbereich (309 KB) |
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Leitweg-ID: 010565636-0000-76