Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2019-315
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Sachverhalt:
Die Einnahme- und Ausgaberechnung für die Kameradschaftskasse ist gemäß § 2a Absatz 5 Brandschutzgesetz (BrSchG) nach Abschluss des jeweiligen Haushaltsjahres aufzustellen. Über die Einnahme- und Ausgaberechnung beschließt die Mitgliederversammlung. Die Einnahme- und Ausgaberechnung ist der Gemeindevertretung vorzulegen.
Die Einnahme- und Ausgaberechnung ist auf der Jahreshauptversammlung 2019 der Freiwilligen Feuerwehr Brande-Hörnerkirchen/Osterhorn beschlossen worden.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Vorberatend zuständig ist gem. § 4 der Hauptsatzung der Gemeinde folgender Ausschuss: Finanzausschuss.
Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung gem. § 28 GO.
Da eine Erstellung der Vorlage für den Finanzausschuss zeitlich nicht möglich war und kein Beschluss gefasst werden muss, bekommt nur die Gemeindevertretung die Vorlage zur Kenntnis.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen nimmt die Einnahme- und Ausgaberechnung für das Haushaltsjahr 2018 zur Kenntnis.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Anlage/n:
Einnahme- und Ausgaberechnung des Jahres 2018 der Freiwilligen Feuerwehr Brande-Hörnerkirchen/Osterhorn.
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Anlagen: | |||||
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1 | Einnahme- u. Ausgaberechnung Brande-Höki 2018 (71 KB) |
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