Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2019-313
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Sachverhalt:
Bei der Submission des BV „Flurbereinigungsmaßnahmen in den Hörner Dörfern“ zeigte sich, dass die Angebotesummen deutlich über den eingeplanten Mitteln im Haushalt 2019 lagen.
Die überplanmäßige Auszahlung der Baukosten ist unabweisbar, da eine rechtliche Verpflichtung zur Zahlung der beauftragten Leistungen besteht.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Vorberatend zuständig ist gem. § 4 der Hauptsatzung der Gemeinde folgender Ausschuss: Finanzausschuss.
Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung gem. § 28, 95d GO..
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Westerhorn erteilt die Genehmigung zur Leistung der überplanmäßigen Auszahlung gem. § 95 d GO.
Finanzielle Auswirkungen:
Es werden für das BV „Flurbereinigungsmaßnahmen in den Hörner Dörfern“ Mittel in Höhe von 35.000,00 € überplanmäßig zur Verfügung gestellt. Die Deckung der überplanmäßigen Auszahlung erfolgt über Mehrerträge und Merheinzahlungen bei der Gewerbesteuer (611010.401300 und 611010.601300).
Anlage/n:
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76