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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2019-313  

Betreff: Überplanmäßige Auszahlung für das BV Flurbereinigungsmaßnahmen in den Hörner Dörfern gem. § 95d GO
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Rennekamp, Dirk
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Westerhorn Vorberatung
04.12.2019 
Sitzung des Finanzausschusses Westerhorn ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Westerhorn Entscheidung
19.12.2019 
Sitzung der Gemeindevertretung Westerhorn ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Bei der Submission des BV „Flurbereinigungsmaßnahmen in den Hörner Dörfern“ zeigte sich, dass die Angebotesummen deutlich über den eingeplanten Mitteln im Haushalt 2019 lagen.

 

Die überplanmäßige Auszahlung der Baukosten ist unabweisbar, da eine rechtliche Verpflichtung zur Zahlung der beauftragten Leistungen besteht.

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

 

Zuständigkeiten:

Vorberatend zuständig ist gem. § 4 der Hauptsatzung der Gemeinde folgender Ausschuss: Finanzausschuss.

 

Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung gem. § 28, 95d GO..

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Westerhorn erteilt die Genehmigung zur Leistung der überplanmäßigen Auszahlung gem. § 95 d GO.
 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

Es werden für das BV „Flurbereinigungsmaßnahmen in den Hörner Dörfern“ Mittel in Höhe von 35.000,00 € überplanmäßig zur Verfügung gestellt. Die Deckung der überplanmäßigen  Auszahlung erfolgt über Mehrerträge und Merheinzahlungen bei der Gewerbesteuer (611010.401300 und 611010.601300).
 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:


 

 

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