Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2019-305
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Sachverhalt:
Die Einnahme- und Ausgaberechnung ist gemäß § 2a Absatz 5 Brandschutzgesetz (BrSchG) nach Abschluss des jeweiligen Haushaltsjahres aufzustellen. Über die Einnahme- und Ausgaberechnung beschließt die Mitgliederversammlung. Die Einnahme- und Ausgaberechnung ist der Stadtvertretung vorzulegen.
Die jeweiligen Einnahme- und Ausgaberechnungen sind auf den Jahreshauptversammlungen der Freiwilligen Feuerwehr Barmstedt beschlossen worden.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Vorberatend zuständig ist gem. § 1a der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt folgender Ausschuss: Hauptausschuss.
Abschließend zuständig ist folgendes Gremium: Stadtvertretung.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung nimmt die Einnahme- und Ausgaberechnungen für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 zur Kenntnis.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Anlage/n:
Einnahme- und Ausgaberechnungen der Jahre 2017 und 2018 der Freiwilligen Feuerwehr Barmstedt.
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Einnahme- u. Ausgaberechnung FF Barmstedt 2017 (69 KB) | |||
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2 | Einnahme- u. Ausgaberechnung FF Barmstedt 2018 (70 KB) |
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
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Leitweg-ID: 010565636-0000-76