Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2019-302
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Sachverhalt:
Die Freiwillige Feuerwehr plant die Ersatzbeschaffung des Rüstwagens. Der alte Rüstwagen ist Baujahr 1996 und soll im Jahr 2022/2023 gegen einen Rüstwagen mit Kran (RW Kran) ausgetauscht werden.
Für den Beginn der Ausschreibung eines neuen RW Kran für die Freiwillige Feuerwehr Barmstedt und die darauf folgende Auftragsvergabe wird eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 650.000 EUR für das Haushaltsjahr 2021 benötigt. Für die Durchführung der Ausschreibung werden im Haushaltsjahr 2020 3.000 EUR benötigt.
Die Lieferzeit des Fahrzeuges beträgt nach Auftragserteilung voraussichtlich 20 Monate.
Bei einer geplanten Auftragserteilung Ende des Jahres 2020 wird im Jahr 2021 mit der ersten großen Zahlung für das Fahrgestell in Höhe von voraussichtlich 120.000 EUR gerechnet. Im Jahr 2022 wird dann voraussichtlich die nächste Zahlung für die Beladung in Höhe von ca. 100.000 EUR fällig sowie evtl. eine Abschlagszahlung für den Ausbauer des Fahrzeuges. Die restliche Zahlung wird dann vermutlich im Jahr 2023 zur Zahlung fällig.
Normgerechte Feuerwehrfahrzeuge sind nach § 23 FAG grundsätzlich bezuschussungsfähig, über eine Zuschusshöhe kann der Kreis Pinneberg aber zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussagen treffen. Die Höhe richtet sich nach den jeweils verfügbaren Fördermitteln. Es wird grundsätzlich von einer Förderhöhe von 20 % des Kostenhöchstbetrages für einen Rüstwagen gemäß der Richtlinie zur Förderung des Feuerwehrwesens (§ 23 FAG) ausgegangen. Der Kostenhöchstbetrag zur Förderung eines Rüstwagens wurde vom Kreis Pinneberg auf 350.000 EUR festgesetzt, somit wird von einer Förderung durch den Kreis Pinneberg in Höhe von 70.000 EUR ausgegangen. Ein Förderantrag muss dann vor Beginn der Maßnahme beim Kreis Pinneberg gestellt werden.
Zusätzlich kann auch ein Antrag auf Gewährung einer Sonderbedarfszuweisung nach § 13 FAG beim Innenministerium gestellt werden. Diese Sonderbedarfszuweisungen sollen vorrangig kreisangehörigen Gemeinden, die im vergangenen Jahr Fehlbedarfszuweisungen erhalten haben, gewährt werden. Über die Bewilligung im Einzelnen entscheidet das zuständige Ministerium.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Vorberatend zuständig ist gem. § 1a der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt folgender Ausschuss: Hauptausschuss
Abschließend zuständig ist folgendes Gremium: Stadtvertretung
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Stadt Barmstedt beschließt die Einrichtung einer Verpflichtungsermächtigung für das Jahr 2021 in Höhe von 650.000 EUR. Zusätzlich werden für das Jahr 2020 3.000 EUR für die Durchführung der Ausschreibung bereitgestellt.
Finanzielle Auswirkungen:
3.000 EUR im Haushaltsjahr 2020
Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 650.000 EUR im Haushaltsjahr 2021
Anlage/n:
Stellungnahme des Beschaffungsausschusses der Freiwilligen Feuerwehr Barmstedt zur Neubeschaffung eines Rüstwagens mit Kran (RW Kran)
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Anlagen: | |||||
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1 | Stellungsnahme Feuerwehr RW-1_ (88 KB) |
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