Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2019-297
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Sachverhalt:
Mehrere Städte und Gemeinden übersendeten ihre Schulkostenbeiträge aus 2018 erst Anfang diesen Jahres, sodass periodenfalsche Abrechnungen erfolgten. Hinzu kommt, dass mehr Kinder als bei der Haushaltsplanung angenommen ortsfremde Schulen besucht haben. Durch die rechtliche Verpflichtung zur Zahlung, sind die Rechnungen unabweisbar.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen. Eine Kinder- und Jugendvertretung ist derzeit nicht eingerichtet.
Zuständigkeiten:
Vorberatend zuständig ist gem. § 1 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt folgender Ausschuss: Hauptausschuss.
Abschließend zuständig ist folgendes Gremium: Stadtvertretung (gem. §§ 28, 82 GO).
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung erteilt die Genehmigung zur Leistung der Schulkostenbeiträge gem. § 82 GO.
Finanzielle Auswirkungen:
Es werden bei der Haushaltsstelle 231000.672000 (Schulkostenbeiträge auswärtige Gymnasien) Haushaltsmittel in Höhe von 30.061,72 € und bei der Haushaltsstelle 210000.672000 (Schulkostenbeiträge allgemeine Grund- und Hauptschulverwaltung) Haushaltsmittel in Höhe von 31.749,55 € überplanmäßig zur Verfügung gestellt.
Anlage/n:
Übersicht Ausgaben Haushaltsstellen
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Anlagen: | |||||
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1 | Übersicht Ausgaben Haushaltsstellen (33 KB) |
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