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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2019-284  

Betreff: Änderung der Entgeltordnung der Barmstedter Badewonne
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Freyermuth, Fred
Federführend:Stadtwerke Barmstedt   
Beratungsfolge:
Werkausschuss Barmstedt Vorberatung
27.11.2019 
Sitzung des Werkausschusses Barmstedt zurückgezogen   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

In der Sitzung des Werkausschusses am 04.09.2019 wurde beschlossen, dass die Stadtwerke eine kostendeckende Kalkulation für das Schulschwimmen aufstellen mögen.

 

    Stellungnahme der Stadtwerke

Die Kalkulation wurde auf Basis der Erlöse und Kosten für das Schul- und Vereinsschwimmen des Jahres 2018 durchgeführt. Es hätte sich in 2018 eine Kostendeckung bei folgenden Konditionen ergeben:

 

    Preis pro Übungseinheit gemäß Ziffer 8 der Entgeltordnung: 24,00 €.

 

Der aktuelle Preis gemäß Ziffer 8 der Entgeltordnung beträgt aufgrund der gleitenden Anpassung derzeit 10,60 €.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen.

 

Zuständigkeiten:

Abschließend zuständig ist folgendes Gremium: Stadtvertretung.

 

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Beschlussvorschlag:

Der Werkausschuss empfiehlt der Stadtvertretung, den Preis in Ziffer 8 der Entgeltordnung der Barmstedter Badewonne zum 01.01.2020 auf XX € anzupassen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

 

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Anlage/n:

Entgeltordnung der Barmstedter Badewonne

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entgeltordnung-ab 01-01-2017 (161 KB)      

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