Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2019-283
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Sachverhalt:
Im Jahr 2019 befanden sich die Beschaffungskonditionen für Strom durchgängig auf hohem Niveau:
Abbildung: Preisentwicklung der Strompreise anhand des Produktes D/AT Phelix Base CAL20 und D/AT Phelix Peak CAL20 in €/MWh
Da diese Entwicklung zu erwarten war, haben wir einen großen Teil der Mengen für das Lieferjahr 2020 bereits in 2017 und in 2018 beschafft. Da wir mit der gleichen Vorgehensweise für das Lieferjahr 2019 jedoch noch günstiger beschaffen konnten, ist eine Anpassung aufgrund gestiegener Beschaffungskosten erforderlich. Unser Einkaufspreis bestimmt den Strompreis zu rund 20 Prozent.
Wie bislang, versorgen wir auch weiterhin alle unsere Stromhaushaltskunden mit Ökostrom.
Einen deutlich größeren Anteil haben die gesetzlichen Abgaben/ Umlagen und die Netzentgelte. Die Umlagen steigen, insbesondere durch die erneute Erhöhung der EEG-Umlage, um 4%. Die Netzentgelte in Barmstedt erhöhen sich im kommenden Jahr um 11%.
Die oben genannten Kostensteigerungen führen dazu, dass wir die Konditionen für die Grundversorgung im Arbeitspreis um 2,185 ct/kWh (netto) anheben müssen.
Stellungnahme der Stadtwerke
Für einem Haushaltskunden mit einem Verbrauch von 2.500 kWh bedeutet dies Mehrkosten in Höhe von 65,00 €/Jahr.
Die Anlage 1 macht deutlich, dass wir mit den vorgeschlagenen Preisen sogar unter dem Preisniveau anderer Grundversorger liegen, die Ihre Preisanpassung für das Jahr 2020 noch nicht veröffentlicht haben!
Kunden, die Ihre Energiekosten reduzieren möchten, unterstützen wir mit unserem Angebot zur Energieberatung (Details unter: www.stadtwerke-barmstedt.de/service/energie-sparen/energieberatung oder in unserem Kundenzentrum).
Da wir die Preisanpassungsfrist aus der Grundversorgungsverordnung einhalten müssen, schlagen wir eine Anpassung zum 01.02.2020 vor.
Die Sondervertragskunden werden aus dem oben genannten Gründen bereits zum 01.01.2020 angepasst.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Abschließend zuständig ist folgendes Gremium: Stadtvertretung
Beschlussvorschlag:
Der Werkausschuss empfiehlt der Stadtvertretung, die Grundversorgungsstrompreise zum 01.02.2020 gemäß Anlage 2 anzupassen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
Anlage 1 - Vergleich Preisnivau
Anlage 2 - Preisübersicht 2019 / 2020
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Anlage1 (400 KB) | |||
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2 | Anlage2 (100 KB) |
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76