Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2009-332
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Sachverhalt:
Im Haushaltsjahr 2008 sind mit Stand vom 31. Dezember 2008 (Jahresabschluss) die in der beigefügten Liste ausgewiesenen Haushaltsüberschreitungen (Mehrausgaben) eingetreten.
Verwaltungshaushalt
Mehrausgaben insgesamt (Spalte 6) 21.163,27 EUR
davon
1, sind im Rahmen der Deckungsvermerke gedeckt (Spalte 10/11) 363,00 EUR
2, entfallen auf die Zuführung des Überschusses des Verwaltungshaushal- tes an den Vermögenshaushalt gemäß § 39 Abs. 3 (2) (Ausgaben der Gruppierungsziffer 8600, die nicht genehmigungspflichtig sind) 2.606,56 EUR
3, sind Mehrausgaben von im Einzelfall bis zu einem Höchstbetrag von
2.500 EUR vorab genehmigt gemäß § 3 der Haushaltssatzung 4.290,71 EUR
damit sind noch genehmigungspflichtig 13.903,00 EUR
Hierbei handelt es sich um die folgenden Haushaltsüberschreitungen:
Schulen
Schulkostenbeiträge -Kombinierte Grund- und Hauptschule-
HHSt. 2150-6720
Haushaltssoll 2.000,00 EUR
Anordnungssoll 8.432,00 EUR
Mehrausgabe 6.432,00 EUR
davon gedeckt durch Deckungsvermerk 0,00 EUR
Genehmigungspflichtige Mehrausgabe 6.432,00 EUR
Begründung:
Mehrausgaben aufgrund der einmaligen jährlichen (zum Ende des Rech-
nungsjahres) Abrechnung mit anderen Schulträgern. Die genaue Anzahl
der Schülerinnen/er, die die weiterführenden auswärtigen Schulen besu-
chen, stand bei der Aufstellung des Haushaltes 2008 bzw. des Nachtrages
2008 nicht fest.
Schulkostenbeiträge -Realschulen-
HHSt. 2210-6720
Haushaltssoll 13.000,00 EUR
Anordnungssoll 20.834,00 EUR
Mehrausgabe 7.834,00 EUR
davon gedeckt durch Deckungsvermerk - 363,00 EUR
Genehmigungspflichtige Mehrausgabe 7.471,00 EUR
Begründung:
Mehrausgaben aufgrund der einmaligen jährlichen (zum Ende des Rech-
nungsjahres) Abrechnung mit anderen Schulträgern. Die genaue Anzahl
der Schülerinnen/er, die die weiterführenden auswärtigen Schulen besu-
chen, stand bei der Aufstellung des Haushaltes 2008 bzw. des Nachtrages
2008 nicht fest.
Vermögenshaushalt
Mehrausgaben insgesamt (Spalte 6) 9.948,09 EUR
davon sind Mehrausgaben als Zuführung zur Sonderrücklage gemäß § 19 Abs. 4 (3) GemHVO, die als zulässige außerplanmäßige Zuführung keiner Genehmigung nach § 82 GO bedarf. 9.948,09 EUR
damit sind noch genehmigungspflichtig 0,00 EUR
Beschlussvorschlag:
a) Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung Bokel die im Haushaltsjahr 2008 -Stand 31. Dezember 2008- entstandenen Haushaltsüberschreitungen im Verwaltungshaushalt in Höhe von 13.903,00 € gemäß § 82 GO zu genehmigen. Von den geringfügigen Haushaltsüberschreitungen von im Einzelfall bis zu 2.500,00 € wird Kenntnis genommen.
b) Die Gemeindevertretung Bokel genehmigt die im Haushaltsjahr 2008 –Stand 31. Dezember 2008 – entstandenen Haushaltsüberschreitungen im Verwaltungshaushalt in Höhe von 13.903,00 € gemäß § 82 GO. Von den geringfügigen Haushaltsüberschreitungen von im Einzelfall bis zu 2.500,00 € wird Kenntnis genommen.
Anlage/n:
Liste der Haushaltsüberschreitungen
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Bokel - Haushaltsüberschreitungen 2008 (958 KB) |
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