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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2019-279  

Betreff: Sonderzahlung an den Wegeunterhaltungsverband
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Wappler, Bärbel
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Bokel Vorberatung
26.11.2019 
Sitzung des Finanzausschusses Bokel geändert beschlossen   
Gemeindevertretung Bokel Entscheidung
12.12.2019 
Sitzung der Gemeindevertretung Bokel (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

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Sachverhalt:

Aus Gründen der Verkehrssicherheit sind im Bereich Voßbarg Arbeiten durch den Wegeunterhaltungsverband vorzunehmen. Dies wird dazu führen, dass eine Sonderzahlung an den Wegeunterhaltungsverband in Höhe von etwa 50.000 € nötig wird. Ein Vorschlag des Ingenieurbüros über Art und Umfang wird derzeit erarbeitet. Bürgermeister Münster wird zur Sitzung den Sachverhalt und die genauere Höhe der Sonderzahlung an den Wegeunterhaltungsverband benennen.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

Vorberatend zuständig ist gem. § 4 Abs. 1b der Hauptsatzung der Gemeinde Bokel der Finanzausschuss.

Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung gem. § 28 GO.

 

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Beschlussvorschlag:

Der überplanmäßigen Ausgabe in Form einer Sonderzahlung an den Wegeunterhaltungsverband in Höhe von …………..€ wird zugestimmt.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Die erforderlichen Haushaltsmittel sind bei dem Produktkonto 12/541010.531300 als überplanmäßige Ausgabe bereitzustellen.

 

 

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Anlage/n:



 

 

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