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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2019-270  

Betreff: Gebührenkalkulation Schmutz- und Niederschlagswasser
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Knaak, Peter
Federführend:FB 200 Finanzen   
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Westerhorn Vorberatung
04.12.2019 
Sitzung des Finanzausschusses Westerhorn ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Westerhorn Entscheidung
19.12.2019 
Sitzung der Gemeindevertretung Westerhorn ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Die Gebührenkalkulation für die Schmutz- und Niederschlagswassergebühren der Gemeinde Westerhorn wurde zuletzt für die Jahre 2017 – 2019 aufgestellt und verliert damit ihre Wirkung zum 31.12.2019.Die Gebührenkalkulation für den Zeitraum 2017 – 2019 wurde nachkalkuliert, um etwaige Unter- bzw. Überdeckungen festzustellen und eine neue Gebührenkalkulation für die Jahre 2020 – 2022 aufstellen zu können.

 

Für die Gebührenanpassung sind auch Entwicklungen aus der Vergangenheit  berücksichtigt worden:

 

  • Zum 1.1.2014 wurden die Schmutzwasserverbrauchsgebühren von 1,85 €/m³ auf 1,20 €/m³ gesenkt; die Grundgebührensätze wurden ebenfalls gesenkt. Aus diesen Gebührensenkungen waren bis Ende 2016 kumulierte Unterdeckungen von 82.373,66 € entstanden.

 

Diese Unterdeckungen sind vorgetragen worden und schlugen sich auf den Gebührensatz 2017 bis 2019 in einem Umfang von +0,16 €/m³ nieder. Die Nachkalkulationen 2017-2019 (Überdeckungen von 113.179,87 €) ergaben nun erfreulicherweise, dass sämtliche in Vorjahren erwirtschafteten Unterdeckungen bis Ende 2019 nachgeholt und ausgeglichen werden konnten, so dass der „Gebühren-Aufschlag“ von 0,16 €/m³ ab 2020 wieder entfällt.

 

Zudem ergibt die Nachkalkulation 2017 bis 2019 für die Schmutzwasser-beseitigung einen verbleibenden Überschuss von 30.806,21 €, der empfohlen wird, ab dem Jahr 2023 auszugleichen

 

  • Unberührt aber von den vorgenannten „periodenfremden“ Gründen verringern sich die Schmutzwasserbeseitigungskosten von 1,98 €/m³ (in 2017) auf nunmehr 1,94 €/m³ (ab 2020).

 

Ursächlich für diesen Rückgang ist hauptsächlich der geringere Ansatz für Bewirtschaftungskosten für das Klärwerk (53801.524122 und 53801.524123). Es hat sich gezeigt, dass die Haushaltsplanungen im Bereich der Bewirtschaftungs-kosten im Vergleich zu den tatsächlich entstandenen Bewirtschaftungskosten in den Jahren 2017 bis 2019 deutlich zu hoch geplant waren. Dies veranschaulichen die Anlagen 3 bis 5 der Kalkulationsunterlagen. Die Haushaltsplanung für die Jahre 2020 bis 2022 sieht wieder geringere Ansätze in diesem Bereich vor, die Kalkulation nimmt diese Tendenz auf.

 

  • Auf die Niederschlagswassergebühr hat die Problematik der Bewirtschaftungskosten keinen Einfluss. Die Niederschlagswassergebühr erhöht sich aufgrund allgemeiner Kostensteigerungen um 0,02 €/m².

 

Für die Schmutz- und Niederschlagswassergebühr umlagefähig sind insgesamt Kosten von 659.500,- € (Drei-Jahreszeitraum). Davon sind 85.400,- € für Niederschlagswasser von der Gemeinde zu tragen und 114.804,- € über Grundgebühren abgedeckt. Die übrigen Kosten von 459.296,- € sind über Zusatzgebühren zu entrichten. Die Aufteilung der Kosten in Schmutz- und Regenwasserbestandteile der vorhandenen Mischwasserkanalisation gibt der Betriebsabrechnungsbogen - BAB wieder.

  

Daraus errechnen sich folgende Gebührensätze, die in der anliegenden 2. Nachtragssatzung eingepflegt sind und zur Beschlussfassung vorgelegt werden:

 

Grundgebühr Qn 2,5  7,00 €/Monat    vorher   8,00/Monat

Grundgebühr Qn 6,0  17,00 €/Monat    vorher 19,00/Monat

Grundgebühr Qn 10   28,00 €/Monat    vorher 32,00/Monat

 

Zusatzgebühr   1,94 € /cbm Schmutzwasser     vorher 2,24 €/m³

 

Niederschlagswassergebühr 0,21 €/m²   vorher 0,19 €/m²

 

Jeweils für den 3 Jahreszeitraum 01.01.2020 bis 31.12.2022

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

Vorberatend zuständig ist gem. § 4 der Hauptsatzung der Gemeinde folgender Ausschuss: Finanzausschuss.

Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung gem. § 28 GO.

 

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Beschlussvorschlag:

A. Die 2.Nachtragssatzung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung (Schmutzwassergebührensatzung) wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.

 

B. Die 2.Nachtragssatzung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die zentrale Niederschlagswasserbeseitigung (Niederschlagswassergebührensatzung) wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Ordnungsgemäße Gebührenerhebung ab dem 01.01.2020.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlagen:

2.Nachtragssatzung über die Erhebung von Gebühren für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung

2.Nachtragssatzung über die Erhebung von Gebühren für die zentrale Niederschlagswasserbeseitigung

Gebührenkalkulation 2020 – 2022

Betriebsabrechnungsbogen
 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2. Nachtragssatzung zur Schmutzwassergebührensatzung Westerhorn (140 KB)      
Anlage 2 2 2. Nachtragssatzung zur Niederschlagswassergebührensatzung Westerhorn (87 KB)      
Anlage 3 3 Westerhorn Ergebnisse vKalk 20-22 (186 KB)      

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