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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2019-269  

Betreff: Gebührenkalkulation Schmutz- und Niederschlagswasser
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Knaak, Peter
Federführend:FB 200 Finanzen   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Osterhorn Entscheidung
10.12.2019 
Sitzung der Gemeindevertretung Osterhorn (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Die Gebührenkalkulation für die Schmutz- und Niederschlagswassergebühren der Gemeinde Osterhorn wurde zuletzt für die Jahre 2017 - 2019 aufgestellt und verliert damit ihre Wirkung zum 31.12.2019.

 

Die Gebührenkalkulation für den Zeitraum 2017 - 2019 wurde nachkalkuliert, um etwaige Unter- bzw. Überdeckungen festzustellen und eine neue Gebührenkalkulation für die Jahre 2020 - 2022 aufstellen zu können.

 

Für die Gebührenanpassung sind auch Entwicklungen aus der Vergangenheit  berücksichtigt worden:

 

  • In der Gebührenkalkulation 2017 bis 2019 mussten im Schmutzwasserbereich angesammelte Überschüsse aus Vorjahren von insgesamt 13.575 € dem Gebührenzahler wieder gutgeschrieben werden. Bei einer kalkulierten Abwasser-menge von 47.100 m³ (für den Drei-Jahres-Zeitraum) „entlastete“ dies die Schmutzwassergebühr um 0,29 €/m³. Diese „Entlastung“ entfällt ab 2020, da bis Ende 2019 sämtliche Überschüsse zurückgezahlt worden sind.

 

  • Die Einrichtung der Niederschlagswasserbeseitigung erwirtschaftete in Kalkulationszeitraum 2018/2019 Überschüsse von 8.118 €, die wir empfehlen im anstehenden Kalkulationszeitraum zurückzuzahlen. Die Niederschlagswassergebühr ist demzufolge auf 0,10 €/m² zu senken.

 

  • Die Haushaltsplanung 2020 bis 2022 sieht voraussichtliche Unterhaltungskosten von 5.500 € p.a. (53801.522100) und darüber hinaus weitere 5.000 € p.a. (53801.543105) für Geschäftsaufwendungen vor. Die geplanten Unterhaltungs-kosten betreffen zum überwiegenden Teil die noch ausstehende und von der SüVO angeordnete Dichtigkeitsprüfung der Hausanschlüsse (Abzweiger).

 

Da solche Dichtigkeitsprüfungen von der SüVO nur in regelmäßigen Abständen (10-15 Jahre) gefordert werden, wäre es sachgerecht, die dafür anfallenden Kosten auch über diesen Zeitraum zu verteilen. Dies wurde für die Gebühren-kalkulation umgesetzt. Durch die längerfristige Verteilung dieser Kosten verringern sich kalkulatorisch der Unterhaltungs-/Geschäftsaufwand von insgesamt 10.500 € p.a. auf insgesamt 5.500 € pro Jahr.

 

 

Für die Schmutz- und Niederschlagswassergebühr umlagefähig sind insgesamt Kosten von 164.500,- € (Drei-Jahreszeitraum). Davon sind 34.400,- € für Niederschlagswasser von der Gemeinde zu tragen und 21.600,- € über Grundgebühren abgedeckt. Die übrigen Kosten von 108,700,- € sind über Zusatzgebühren zu entrichten. Die Aufteilung der Kosten in Schmutz- und Regenwasserbestandteile der vorhandenen Mischwasserkanalisation gibt der Betriebsabrechnungsbogen - BAB wieder.

 

Daraus errechnen sich folgende Gebührensätze, die in der anliegenden 2. Nachtragssatzung eingepflegt sind und zur Beschlussfassung vorgelegt werden:

 

Grundgebühr Qn 2,5    5,00 €/Monat    vorher   4,50/Monat

Grundgebühr Qn 6,0  12,00 €/Monat    vorher 10,80/Monat

Grundgebühr Qn 10   20,00 €/Monat    vorher 18,00/Monat

 

Zusatzgebühr   1,52 € /cbm Schmutzwasser     vorher 1,16 €/m³

 

Jeweils für den 3 Jahreszeitraum 01.01.2020 bis 31.12.2022

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

Zuständig ist die Gemeindevertretung gem. § 28 GO.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

A. Die 2.Nachtragssatzung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung (Schmutzwassergebührensatzung) wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.

 

B. Die 2.Nachtragssatzung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die zentrale Niederschlagswasserbeseitigung (Niederschlagswassergebührensatzung) wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.
 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

Ordnungsgemäße Gebührenerhebung ab 01.01.2020.
 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

2.Nachtragssatzung über die Erhebung von Gebühren für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung

 

2.Nachtragssatzung über die Erhebung von Gebühren für die zentrale Niederschlagswasserbeseitigung

 

Gebührenkalkulation 2020 2022


Betriebsabrechnungsbogen
 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2.Nachtragssatzung Schmutzwassergebühren zum 1.1.2020 (141 KB)      
Anlage 2 2 2.Nachtragssatzung Niederschlagwassergebühren zum 1.1.2020 (82 KB)      
Anlage 3 3 Kalkulation 2020-22 Abwasser (186 KB)      
Anlage 4 4 Betriebsabrechnungsbogen 2020-22 Abwasser (140 KB)      

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