Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2019-269
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Sachverhalt:
Sachverhalt:
Die Gebührenkalkulation für die Schmutz- und Niederschlagswassergebühren der Gemeinde Osterhorn wurde zuletzt für die Jahre 2017 - 2019 aufgestellt und verliert damit ihre Wirkung zum 31.12.2019.
Die Gebührenkalkulation für den Zeitraum 2017 - 2019 wurde nachkalkuliert, um etwaige Unter- bzw. Überdeckungen festzustellen und eine neue Gebührenkalkulation für die Jahre 2020 - 2022 aufstellen zu können.
Für die Gebührenanpassung sind auch Entwicklungen aus der Vergangenheit berücksichtigt worden:
- In der Gebührenkalkulation 2017 bis 2019 mussten im Schmutzwasserbereich angesammelte Überschüsse aus Vorjahren von insgesamt 13.575 € dem Gebührenzahler wieder gutgeschrieben werden. Bei einer kalkulierten Abwasser-menge von 47.100 m³ (für den Drei-Jahres-Zeitraum) „entlastete“ dies die Schmutzwassergebühr um 0,29 €/m³. Diese „Entlastung“ entfällt ab 2020, da bis Ende 2019 sämtliche Überschüsse zurückgezahlt worden sind.
- Die Einrichtung der Niederschlagswasserbeseitigung erwirtschaftete in Kalkulationszeitraum 2018/2019 Überschüsse von 8.118 €, die wir empfehlen im anstehenden Kalkulationszeitraum zurückzuzahlen. Die Niederschlagswassergebühr ist demzufolge auf 0,10 €/m² zu senken.
- Die Haushaltsplanung 2020 bis 2022 sieht voraussichtliche Unterhaltungskosten von 5.500 € p.a. (53801.522100) und darüber hinaus weitere 5.000 € p.a. (53801.543105) für Geschäftsaufwendungen vor. Die geplanten Unterhaltungs-kosten betreffen zum überwiegenden Teil die noch ausstehende und von der SüVO angeordnete Dichtigkeitsprüfung der Hausanschlüsse (Abzweiger).
Da solche Dichtigkeitsprüfungen von der SüVO nur in regelmäßigen Abständen (10-15 Jahre) gefordert werden, wäre es sachgerecht, die dafür anfallenden Kosten auch über diesen Zeitraum zu verteilen. Dies wurde für die Gebühren-kalkulation umgesetzt. Durch die längerfristige Verteilung dieser Kosten verringern sich kalkulatorisch der Unterhaltungs-/Geschäftsaufwand von insgesamt 10.500 € p.a. auf insgesamt 5.500 € pro Jahr.
Für die Schmutz- und Niederschlagswassergebühr umlagefähig sind insgesamt Kosten von 164.500,- € (Drei-Jahreszeitraum). Davon sind 34.400,- € für Niederschlagswasser von der Gemeinde zu tragen und 21.600,- € über Grundgebühren abgedeckt. Die übrigen Kosten von 108,700,- € sind über Zusatzgebühren zu entrichten. Die Aufteilung der Kosten in Schmutz- und Regenwasserbestandteile der vorhandenen Mischwasserkanalisation gibt der Betriebsabrechnungsbogen - BAB wieder.
Daraus errechnen sich folgende Gebührensätze, die in der anliegenden 2. Nachtragssatzung eingepflegt sind und zur Beschlussfassung vorgelegt werden:
Grundgebühr Qn 2,5 5,00 €/Monat vorher 4,50/Monat
Grundgebühr Qn 6,0 12,00 €/Monat vorher 10,80/Monat
Grundgebühr Qn 10 20,00 €/Monat vorher 18,00/Monat
Zusatzgebühr 1,52 € /cbm Schmutzwasser vorher 1,16 €/m³
Jeweils für den 3 Jahreszeitraum 01.01.2020 bis 31.12.2022
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Zuständig ist die Gemeindevertretung gem. § 28 GO.
Beschlussvorschlag:
A. Die 2.Nachtragssatzung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung (Schmutzwassergebührensatzung) wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.
B. Die 2.Nachtragssatzung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die zentrale Niederschlagswasserbeseitigung (Niederschlagswassergebührensatzung) wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.
Anlage/n:
2.Nachtragssatzung über die Erhebung von Gebühren für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung
2.Nachtragssatzung über die Erhebung von Gebühren für die zentrale Niederschlagswasserbeseitigung
Gebührenkalkulation 2020 – 2022
Betriebsabrechnungsbogen
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