Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2019-268
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Sachverhalt:
Die Gebührenkalkulation für die Schmutzwassergebühren der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen wurde zuletzt für die Jahre 2017 – 2019 aufgestellt und verliert damit ihre Wirkung zum 31.12.2019.
Die Gebührenkalkulation für den Zeitraum 2017 – 2019 wurde nachkalkuliert, um etwaige Unter- bzw. Überdeckungen festzustellen und eine neue Gebührenkalkulation für die Jahre 2020 – 2022 aufstellen zu können.
Die Aufteilung der Kosten in Schmutz- und Regenwasserbestandteile der vorhandenen Mischwasserkanalisation gibt der Betriebsabrechnungsbogen - BAB wieder. (Anlage 2)
Die Nachkalkulationen der Jahre 2017 bis 2019 ergeben für die Schmutzwasserbeseitigung kumuliert eine Überdeckung von 38.644,56 €. Diese werden vollständig verrechnet mit den entstandenen Unterdeckungen in 2014 bis 2016 (63.798 €). Es wird empfohlen, die restlichen noch aus 2014 bis 2016 vorhandenen Defizite (25.153 €) in 2020 auszugleichen. Dies „belastet“ den Gebührensatz in 2020 bis 2022 mit 0,11 €/m³.
Die Nachkalkulationen der Jahre 2018 bis 2019 ergeben für die Niederschlagswasserbesei-tigung kumuliert eine Überdeckung von 2.565,47 €. Zusammen mit den noch aus 2014 bis 2017 vorhandenen Überschüssen (37.939 €) beträgt die Gebührenausgleichsrückstellung in dieser Einrichtung inzwischen 40.505 €. Es wird empfohlen, dem Gebührenzahler im Kalkulationszeitraum 2020 bis 2022 einen Überschuss iHv 37.939 € gutzuschreiben. Dies „entlastet“ die Regenwassergebühr um 0,09 €/m².
Die jüngst durchgeführten bzw. anstehenden Investitionen in der Gemeinde (Kanalerneue-rung Bahnhofstraße, Mischwasserkanäle Hegebusch-Lindenstraße und Hegebusch, Bahn-hofstraße sowie der B-Plan 13 „Hegebusch“) sind in der Kalkulation erfasst. Der Investitions-aufwand hierfür belief sich insgesamt etwa auf 1,4 Mio. Euro. Ebenfalls erfasst sind die nach dem Haushaltsplan der Gemeinde angesetzten Aufwendungen für Unterhaltungskosten von jährlich 38 T€ für die Kanalsanierung.
Wie in Anlage 1 Blatt 1 dargestellt, erhöhen sich nach vorliegender Kalkulation die Gebührensätze für den Kalkulationszeitraum 2020 bis 2022 auf 1,69 €/m³ für die Schmutzwasserbeseitigung und auf 0,36 €/m³ für die Niederschlagswasserbeseitigung.
Daraus errechnen sich folgende Gebührensätze, die in der anliegenden 2. Nachtragssatzung eingepflegt sind und zur Beschlussfassung vorgelegt werden:
Grundgebühr Qn 5 7,00 €/Monat (unverändert)
Grundgebühr Qn 6 8,50 €/Monat (unverändert)
Grundgebühr Qn 10 14,00 €/Monat (unverändert)
Zusatzgebühr 1,69 € /m³ Schmutzwasser (vorher 1,36 €/m³)
Niederschlagswassergebühr 0,36 €/m² (vorher 0,28 €/m²)
Jeweils für den 3 Jahreszeitraum 01.01.2020 bis 31.12.2022
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Vorberatend zuständig ist gem. § 4 der Hauptsatzung der Gemeinde folgender Ausschuss: Finanzausschuss.
Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung gem. § 28 GO.
Beschlussvorschlag:
A. Die 2.Nachtragssatzung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung (Schmutzwassergebührensatzung) wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.
B. Die 2.Nachtragssatzung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Niederschlagswasserbeseitigung (Niederschlagswassergebührensatzung) wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.
Anlage/n:
2.Nachtragssatzung zur Schmutzwassergebührensatzung
2.Nachtragssatzung zur Niederschlagswassergebührensatzung
Gebührenkalkulation 2020 - 2022
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