Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2019-267
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Sachverhalt:
Die Gebührenkalkulation für die Schmutzwassergebühren der Gemeinde Bokel wurde zuletzt für die Jahre 2017 – 2019 aufgestellt und verliert damit ihre Wirkung zum 31.12.2019.
Die Gebührenkalkulation für den Zeitraum 2017 – 2019 wurde nachkalkuliert, um etwaige Unter- bzw. Überdeckungen festzustellen und eine neue Gebührenkalkulation für die Jahre 2020 – 2022 aufstellen zu können.
Die Aufteilung der Kosten in Schmutz- und Regenwasserbestandteile der vorhandenen Mischwasserkanalisation gibt der Betriebsabrechnungsbogen - BAB wieder. (Anlage 2)
Neben den Kosten für die Schmutzwasserbeseitigung sind nachrichtlich auch die Kostendeckungsbedarfe für die Einrichtung der Niederschlagswasserbeseitigung dargestellt. Dieser Kostenbedarf ist aus den allgemeinen Haushaltsmitteln der Gemeinde Bokel zu decken.
Für die Schmutzwassergebühr umlagefähig sind insgesamt Kosten von 385.300,- € (Drei-Jahreszeitraum). Davon sind 76.600,- € für Niederschlagswasser von der Gemeinde zu tragen und 92.088,- € über Grundgebühren abgedeckt. Die übrigen Kosten von 216.612,- € sind über Zusatzgebühren zu entrichten.
Die Nachkalkulation 2017 – 2019 weist eine Überdeckung von insgesamt 11.427,24 € aus. Davon werden 2.000,- € zum Ausgleich einer Unterdeckung aus dem Jahr 2013 verwendet. Die Unterdeckung aus Vorjahren ist damit komplett ausgeglichen.
Daraus errechnen sich folgende Gebührensätze, die in der anliegenden 2. Nachtragssatzung eingepflegt sind und zur Beschlussfassung vorgelegt werden:
Grundgebühr Qn 2,5 12,00 €/Monat unverändert
Grundgebühr Qn 6,0 30,00 €/Monat unverändert
Grundgebühr Qn 10 50,00 €/Monat unverändert
Zusatzgebühr 2,29 € /cbm Schmutzwasser unverändert
Jeweils für den 3 Jahreszeitraum 01.01.2020 bis 31.12.2022
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Vorberatend zuständig ist gem. § 4 der Hauptsatzung der Gemeinde folgender Ausschuss: Finanzausschuss.
Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung gem. § 28 GO.
Beschlussvorschlag:
Die 2.Nachtragssatzung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung (Schmutzwassergebührensatzung) wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.
Anlage/n:
2.Nachtragssatzung über die Erhebung von Gebühren für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung
Gebührenkalkulation 2020 - 2022
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2. Nachtragssatzung Schmutzwasser (274 KB) | ||||
2 | Kalkulation 20-22 (178 KB) |
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