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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2019-264  

Betreff: Wirtschaftspläne 2019 der Kindertagesstätten Küsterkoppel und Kirchenstraße
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Gülck, Henning
Federführend:FB 303 Bürgerservice - Soziales, KiTa, Jugend, Senioren   
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Westerhorn Vorberatung
04.12.2019 
Sitzung des Finanzausschusses Westerhorn ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Westerhorn Entscheidung
19.12.2019 
Sitzung der Gemeindevertretung Westerhorn ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Am 25.09.2019 hat der Kirchengemeinderat die Haushaltsentwürfe für die Kita Küsterkoppel und die Kita Kirchenstraße beraten und beschlossen. Die Entwürfe liegen der Vorlage bei.

 

Derzeit befindet sich ein neues Kita-Gesetz im Gesetzgebungsverfahren. Es zeichnet sich ab, dass sich ab August 2020 eine grundlegende Reform des Gesetzes ergibt.

 

Künftig müssen die Gemeinden für jedes Kind in einer Tagesstätte, sowie für die Betreuung in der Tagespflege (Tagesmütter), entsprechend des Betreuungsumfanges einen Beitrag an den Kreis Pinneberg entrichten. Die Betreuung in der Tagespflege wurde bisher über den Kreis Pinneberg finanziert.

 

Während einer Evaluationsphase bis zum 31.12.2023 wird der Kreis Pinneberg dann Landesförderungen sowie kommunale Mittel an die Standortkommune der Kindertagesstätten entsprechend der vorgehaltenen Gruppen leisten, die dann den Kindertagesstätten zur Verfügung gestellt werden.

 

Die neue Form der Zahlungsströme beinhaltet auch den Kostenausgleich, so dass ab August 2020 hierfür keine weiteren Mittel gezahlt werden müssen.

 

Wesentliche Punkte der Kita-Reform sind die Deckelung der Elternbeiträge sowie die Erhöhung des Betreuungsschlüssels im Elementarbereich auf zwei Kräfte je Gruppe.

 

Ab 2020 sind für die Haushaltsplanung im Bereich der Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in der Tagespflege folgende Änderungen zu verzeichnen:

 

361010.414100:

Landesmittel zur Förderung des U-3 Ausbaues werden lediglich noch bis 08/2020 gewährt. Anschließend befinden sich diese Fördermittel im Gesamtförderbetrag des Landes.

 

361010.448200:

Dieses Konto beinhaltet die Förderung der Kindergärten aus Landesmitteln sowie aus Mitteln der Wohnsitzkommunen. Die Auszahlung erfolgt über den Kreis Pinneberg. Die Einzahlung wird erstmalig ab 08/2020 realisiert. Die Verteilung der Einnahmen erfolgt entsprechend des Schlüssels zur Verteilung der Kosten für die Kindertagesstätten.

 

361010.531200:

Aus diesem Konto werden die Wohnsitzkosten für die Kinderbetreuung an den Kreis Pinneberg abgeführt. Die Kosten werden für jedes nach dem Kita-Gesetz betreute Kind entsprechend der Betreuungszeit berechnet. Grundlage sind die Daten aus der dann verpflichtend durch die Kitas zu führende Kita-Datenbank. Erstmalig ab dem 01.08.2020 sind dann auch die Kosten für die Betreuung in der Tagespflege (Tagesmütter) durch die Gemeinden zu tragen. Bisher wurden diese Kosten durch den Kreis Pinneberg sichergestellt.

 

361010.531800:

Dieses Konto beinhaltet die Kosten der Kindertagesstätten. Ab August 2020 fließt dann der Landeszuschuss nicht mehr über den Kreis an die Kindertagesstätte sondern über die Gemeinden. Ein Vergleich der Haushaltsansätze 2019 und 2020 ist somit nicht möglich, es könnte jedoch das Haushaltsvolum herangezogen werden.

Der Kirchenkreis Rantzau-Münsterdorf hat die Haushaltsplanungen für 2020 entsprechend des derzeit gültigen Kita-Rechts vorgenommen. In die Haushaltsplanung der Gemeinden fließt jedoch der derzeitige Gesetzesentwurf zur Neustrukturierung des Kita-Rechts mit ein. Insofern werden in den Haushalt wesentlich höhere Kosten aufgenommen, als der Haushaltsplan der Kirchengemeinde vorsieht.

 

Das Haushaltsvolumen der Kita Kirchenstraße ist in 2020 um 53.000 € höher als in 2019. Dies hängt im Wesentlichen mit den gestiegenen Personalkosten unter anderem durch die Erweiterung der Öffnungszeiten zusammen. Der kommunale Kostenanteil beträgt bei Berücksichtigung des neuen Kita-Rechts voraussichtlich 194.100,75 €.

 

Das Haushaltsvolumen der Kita Küsterkoppel beträgt 1.068.000 €. Diese Kosten liegen 225.200 € höher als im Jahr 2019. Diese enorme Kostensteigerung hängt zum Teil mit der Einrichtung einer zusätzlichen Krippengruppe, mit der Erweiterung der Betreuungszeiten sowie mit der Erhöhung des Personals im Bereich der Elementarbetreuung zusammen.

Der kommunale Kostenanteil beträgt hier 659.774,33 €.

 

Die Kostenanteile für die Kindertagesstätten werden wie bisher entsprechend der Kinderzahlen auf die Amtsgemeinden verteilt.

 

361010.531800

Der Kostenausgleich für die Betreuung der Kinder außerhalb des Amtsbereiches entfällt ab dem 01.08.2020.

 

Die Gemeinde sollte nun die Beschlüsse des Kirchengemeinderates für die Haushaltspläne 2020 bestätigen und die Haushaltsansätze entsprechend der Kitareform in den Haushalt aufnehmen.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

Vorberatend zuständig ist gem. § 4 Abs. 1b der Hauptsatzung der Gemeinde folgender Ausschuss: Finanzausschuss

Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung gem. § 28 GO.

 

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Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Westerhorn nimmt die Haushaltspläne 2020 für die Kindertagesstätten Kirchenstraße und Küsterkoppel zur Kenntnis und stellt Haushaltsmittel in Höhe von 340.200 € zur Verfügung.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Im Haushaltsentwurf 2019 sind Mittel in Höhe von 340.200 € eingestellt.

 

 

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Anlage/n:

Haushaltsplan 2020, Kita Kirchenstraße

Haushaltsplan 2020, Kita Küsterkoppel

Berechnung der Gesamtkosten für die Kindergärten

Kostenaufteilung 2020

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entwurf HH-Plan 20 Kita Kirchenstraße (1340 KB)      
Anlage 2 2 Entwurf HH-Plan 20 Kita Küsterkoppel (1594 KB)      
Anlage 3 3 HH-Planung 2020 Kita-Ansätze - Amt (211 KB)      
Anlage 4 4 Kita Planung 2020 Aufteilung Defizitausgleich (206 KB)      

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