Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2019-259
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Sachverhalt:
Sachstand:
Bauliche Planungen
Das Ingenieurbüro hat die Planungen aufgenommen und ermittelt derzeit den IST Stand an den Schulen, um dann im nächsten Schritt das Leistungsverzeichnis aufzustellen. Die ersten Ausschreibungen sollen im Januar stattfinden.
Förderrichtlinie Digitalpakt
Seit Anfang Oktober ist die Förderrichtlinie zum Digitalpakt für Schleswig-Holstein verabschiedet und die Beantragung der Mittel möglich. Derzeit wurden für die Barmstedter Schulen noch keine Förderanträge eingereicht. Die notwendigen Informationen liegen größtenteils vor, es fehlt derzeit noch eine Investitionsplanung sowie das Supportkonzept. Für die Investitionsplanung sind die Ergebnisse des Planungsbüros notwendig. Das Supportkonzept ergibt sich aus der Entscheidung mit welchem Dienstleister zusammengearbeitet wird.
Endgeräte
Die IPads für die Lehrkräfte inkl. diverser Zubehör (Apple TVs) sind bestellt und werden derzeit eingerichtet. Es finden in den nächsten Wochen Schulungen statt und die Lehrkräfte erhalten sukzessive die Endgeräte.
Haushaltsmittelplanung 2020-2023
Im Anhang befindet sich die detaillierte Haushaltsmittelplanung für die Digitalisierung der Schulen. Dabei handelt es sich um die Ausgaben, die im Rahmen des Projektes EISSBaR anfallen und die die neue EDV Ausstattung der Schulen betreffen.
Dabei ist folgendes zu beachten:
- Die Einnahmen aus dem Digitalpakt sind hier auf die Schulen aufgeteilt. Dies ist nur eine grobe Zuordnung. Die Mittel vom Land werden als Gesamtsumme bereitgestellt, die Aufteilung obliegt dem Schulträger unter Berücksichtigung der Prioritäten aus der Förderrichtlinie.
- Eine Schätzung der Baukosten ist derzeit sehr schwer möglich, da der technische IST Stand (Verkabelung etc.) an den Schulen noch ermittelt wird. Aus diesem Grund wurde angenommen, dass die Fördermittel für Bau- und Planungskosten weitgehend verbraucht werden. Somit entsprechen die Baukosten in etwa den Fördereinnahmen. Es kann derzeit keine Aussage dazu getroffen werden, ob dies realistisch ist.
- Das Planungsbüro nimmt an, dass die Baukosten bereits in 2020 fällig werden. Somit wurde für die Haushaltsplanung angenommen, dass auch die Fördermittel komplett in 2020 ausgezahlt werden. Sofern dies nicht der Fall ist, werden die Zahlen in der Haushaltsplanung in 2020 angepasst.
- Die Restbestände aus Vorjahren welche für die Digitalisierung eingeplant wurden und zum Jahresende noch ca. EUR230.000 betragen, werden mit der doppischen Haushaltsführung nicht in das nächste Jahr übertragen werden können. In der bisherigen Haushaltsplanung wurde dies so noch nicht berücksichtigt, sodass wir diese Restbestände (zumindest zum Teil) noch für Präsentationsmedien sowie Support und Wartung einplanen werden. Dadurch erhöhen sich die hier dargestellten Zahlen.
IT Dienstleister
In Gesprächen mit den Stadtwerken wurde deutlich, dass eine Betreuung der kompletten Schul-IT (inkl. Infrastruktur, Netz, Software, Geräten und Serverlandschaft) nicht möglich und gewünscht ist, da dies nicht die Kernkompetenz der Stadtwerke ist und die Kapazitäten übersteigt.
Kommunit würde gerne die Betreuung der kompletten Schul-IT übernehmen und hat einen Vertragsentwurf vorgelegt. Weitere Infos dazu befinden sich im entsprechenden Tagesordnungspunkt „Betreuung der Netzwerke für die IT in Schulen“.
Zeitplanung
Eine detaillierte Zeitplanung hängt von den Ergebnissen des Planungsbüros ab. Derzeit ist geplant eine erste Ausschreibungsrunde für den Aufbau von Infrastruktur an den Schulen im Januar durchzuführen, damit die Osterferien genutzt werden können.
In dieser ersten Runde wird es um die folgenden Schulen gehen: Albert-Schweitzer Schule, James-Krüss-Schule, Carl-Friedrich-von-Weizsäcker Gymnasium, Grundschule Brande-Hörnerkirchen. Im Anschluss wird dann der Ist-Stand an den übrigen Schulen inkl. der Grund- und Gemeinschaftsschule ermittelt, um die zweite Ausschreibungsrunde anzustoßen.
Das Planungsbüro strebt an die baulichen Maßnahmen an allen betroffenen Schulen bis zum Ende des Jahres 2020 abgeschlossen zu haben. Dabei ist vor allem die Verfügbarkeit von Fachfirmen ein Risikofaktor.
Bis zum Jahresende wird der Großteil der Schulen mit iPads für Lehrkräfte versorgt.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen.
Eine Beteiligung hat stattgefunden und ist weiter geplant sobald sich die Planung konkretisieren und weniger technisch sind.
Zuständigkeiten:
Vorberatend zuständig ist gem. § 1c der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt folgender Ausschuss: Ausschuss für Kultur, Schule und Sport.
Abschließend zuständig ist im Rahmen der Haushaltsberatungen folgendes Gremium: Stadtvertretung.
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Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Kultur, Schule und Sport beschließt, für die digitale Medienausstattung an den Schulen in Barmstedt ausreichend Haushaltsmittel gemäß der bislang vorliegenden Haushaltsplanung 2020-2023 zur Verfügung stellen. Ferner werden Teile der Mittel, die sich aus Haushaltsresten ergeben und nun nicht ins nächste Jahr transferiert werden können, in 2020 wieder bereitgestellt.
Finanzielle Auswirkungen:
Die finanziellen Auswirkungen sind in der Haushaltsplanung im Anhang beschrieben.
Anlage/n:
Haushaltsplanung für die Digitalisierung der Barmstedter Schulen 2020-2023
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | 20191118_Haushaltsplanung Digitalisierung Barmstedter Schulen 2020-2023 (53 KB) |
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Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
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Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76