Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2019-245
|
|
Sachverhalt:
Per Schreiben vom 11.04.2019 hat die gemeinnützige Perspektive GmbH für die Familienbildungsstätte Elmshorn einen Antrag zur institutionellen Förderung durch die Gemeinden des Amtes Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2020 gestellt.
Seit dem Jahr 2013 erfolgt die Förderung durch die Gemeinde Westerhorn. Für das laufende Jahr wurde ein Zuschuss in Höhe von 409,90 € gewährt. Für 2020 wurde ein Antrag in Höhe von 474,35 € gestellt. Die Höhe des beantragten Zuschusses basiert auf statistischen Daten des Jahres 2018.
Per Schreiben vom 29.10.2019 wurde nun auf Initiative der Stadt Elmshorn ein geänderter Zuschussantrag gestellt. Neben dem Zuschussantrag liegt auch eine Berechnung der Stadt Elmshorn bei.
Der Zuschussantrag an das Amt Hörnerkirchen wird in Höhe von 1.244,00 € gestellt. Eine Kostenaufteilung wird entsprechend der Nutzerzahlen aus dem Antrag vom 11.04.2019 vorgenommen. Somit entfällt auf die Gemeinde Westerhorn ein Anteil in Höhe von 427,04 €. Der im Haushaltsplan veranschlagte Betrag liegt bei 474,35 €. Der Haushaltsansatz müsste somit nicht verändert werden.
Die Gemeinde Westerhorn sollte nun entscheiden ob auch für das Jahr 2020 ein Zuschuss zur institutionellen Förderung bewilligt wird.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Vorberatend zuständig ist gem. § 4b der Hauptsatzung der Gemeinde folgender Ausschuss: Finanzausschuss Westerhorn
Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung gem. § 28 GO.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Westerhorn beschließt der Familienbildungsstätte Elmshorn eine institutionelle Förderung in Höhe von 427,04 € zu gewähren.
.
Finanzielle Auswirkungen:
Im Haushaltsentwurf wurden Mittel in beantragter Höhe eingestellt.
Anlage/n:
Antrag institutionelle Förderung 2020 sowie Verwendungsnachweis 2018 Familienbildungsstätte Elmshorn
Folgeantrag Institutionelle Förderung 2020, Stand: 29.10.2019
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Antrag institutionelle Förderung 2020, Amt Hörnerkirchen (1694 KB) | ||||
2 | Institutionelle Förderung, Folgeantrag, Stand 29.10.2019 (1187 KB) |
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adresse Stadt Barmstedt:
posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
De-Mail-Adresse Amt Hörnerkirchen:
posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de