Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2019-244
|
|
Sachverhalt:
Per Schreiben vom 11.04.2019 hat die gemeinnützige Perspektive GmbH für die Familienbildungsstätte Elmshorn einen Antrag zur institutionellen Förderung durch die Gemeinden des Amtes Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2020 gestellt.
Seit dem Jahr 2013 erfolgt die Förderung durch die Gemeinde Osterhorn. Für das laufende Jahr wurde ein Zuschuss in Höhe von 97,89 € gewährt. Für 2020 wurde ein Antrag in Höhe von 94,09 € gestellt. Die Höhe des beantragten Zuschusses basiert auf statistischen Daten des Jahres 2018.
Per Schreiben vom 29.10.2019 wurde nun auf Initiative der Stadt Elmshorn ein geänderter Zuschussantrag gestellt. Neben dem Zuschussantrag liegt auch eine Berechnung der Stadt Elmshorn bei.
Der Zuschussantrag an das Amt Hörnerkirchen wird in Höhe von 1.244,00 € gestellt. Eine Kostenaufteilung wird entsprechend der Nutzerzahlen aus dem Antrag vom 11.04.2019 vorgenommen. Somit entfällt auf die Gemeinde Osterhorn ein Anteil in Höhe von 92,84 €. Der im Haushaltsplan veranschlagte Betrag liegt bei 97,89 €. Der Haushaltsansatz müsste somit nicht verändert werden.
Die Gemeinde Osterhorn sollte nun entscheiden ob auch für das Jahr 2020 ein Zuschuss zur institutionellen Förderung bewilligt wird.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Zuständig ist die Gemeindevertretung gem. § 28 GO.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Osterhorn beschließt der Familienbildungsstätte Elmshorn eine institutionelle Förderung in Höhe von 92,84 € zu gewähren.
Finanzielle Auswirkungen:
Im Haushaltsentwurf wurden Mittel in beantragter Höhe eingestellt.
Anlage/n:
Antrag institutionelle Förderung 2020 sowie Verwendungsnachweis 2018 Familienbildungsstätte Elmshorn
Folgeantrag, Institutionelle Förderung 2020, Stand: 29.10.2019
![]() | |||||
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
|||
![]() |
1 | Antrag institutionelle Förderung 2020, Amt Hörnerkirchen (1694 KB) | |||
![]() |
2 | Institutionelle Förderung, Folgeantrag, Stand 29.10.2019 (1187 KB) |
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76