Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2019-243
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Sachverhalt:
Per Schreiben vom 11.04.2019 hat die gemeinnützige Perspektive GmbH für die Familienbildungsstätte Elmshorn einen Antrag zur institutionellen Förderung durch die Gemeinden des Amtes Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2020 gestellt.
Seit dem Jahr 2013 erfolgt die Förderung durch die Gemeinde Brande-Hörnerkirchen. Für das laufende Jahr wurde ein Zuschuss in Höhe von 360,96 € gewährt. Für 2020 wurde ein Antrag in Höhe von 219,54 € gestellt. Die Höhe des beantragten Zuschusses basiert auf statistischen Daten des Jahres 2018.
Per Schreiben vom 29.10.2019 wurde nun auf Initiative der Stadt Elmshorn ein geänderter Zuschussantrag gestellt. Neben dem Zuschussantrag liegt auch eine Berechnung der Stadt Elmshorn bei.
Der Zuschussantrag an das Amt Hörnerkirchen wird in Höhe von 1.244,00 € gestellt. Eine Kostenaufteilung wird entsprechend der Nutzerzahlen aus dem Antrag vom 11.04.2019 vorgenommen. Somit entfällt auf die Gemeinde Brande-Hörnerkirchen ein Anteil in Höhe von 622,00 €. Der im Haushaltsplan veranschlagte Betrag liegt bei 219,54 €. Der Haushaltsansatz müsste daher um 400,00 € auf dann 2.200 € erhöht werden.
Die Gemeinde Brande-Hörnerkirchen sollte nun entscheiden ob auch für das Jahr 2020 ein Zuschuss zur institutionellen Förderung bewilligt wird.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Vorberatend zuständig sind gem. § 4b und 4d der Hauptsatzung der Gemeinde folgende Ausschüsse: Finanzausschuss und Sozialausschuss Brande-Hörnerkirchen
Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung gem. § 28 GO.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen beschließt der Familienbildungsstätte Elmshorn eine institutionelle Förderung in Höhe von 622,00 € zu gewähren.
Finanzielle Auswirkungen:
Im Haushaltsentwurf wurden Mittel in Höhe von 218,54 € eingestellt. Auf Grund der kurzfristigen Änderung des Antrages der Familienbildungsstätte muss der Haushaltsansatz entsprechend um 400,00 € erhöht werden.
Anlage/n:
Antrag institutionelle Förderung 2020 sowie Verwendungsnachweis 2018 Familienbildungsstätte Elmshorn
Folgeantrag, Institutionelle Förderung 2020, Stand 29.10.2019
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Antrag institutionelle Förderung 2020, Amt Hörnerkirchen (1694 KB) | |||
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2 | Institutionelle Förderung, Folgeantrag, Stand 29.10.2019 (1187 KB) |
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