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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2019-242  

Betreff: Antrag zur institutionellen Förderung der Familienbildungsstätte Elmshorn für 2020
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Gülck, Henning
Federführend:FB 303 Bürgerservice - Soziales, KiTa, Jugend, Senioren   
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Bokel Vorberatung
26.11.2019 
Sitzung des Finanzausschusses Bokel ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Bokel Entscheidung
12.12.2019 
Sitzung der Gemeindevertretung Bokel (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Per Schreiben vom 11.04.2019 hat die gemeinnützige Perspektive GmbH für die Familienbildungsstätte Elmshorn einen Antrag zur institutionellen Förderung durch die Gemeinden des Amtes Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2020 gestellt.

 

Seit dem Jahr 2013 erfolgt die Förderung durch die Gemeinde Bokel. Für das laufende Jahr wurde ein Zuschuss in Höhe von 116,24 € gewährt. Für 2020 wurde ein Antrag in Höhe von 188,17 € gestellt. Die Höhe des beantragten Zuschusses basiert auf statistischen Daten des Jahres 2018.

 

Per Schreiben vom 29.10.2019 wurde nun auf Initiative der Stadt Elmshorn ein geänderter Zuschussantrag gestellt. Neben dem Zuschussantrag liegt auch eine Berechnung der Stadt Elmshorn bei.

Der Zuschussantrag an das Amt Hörnerkirchen wird in Höhe von 1.244,00 € gestellt. Eine Kostenaufteilung wird entsprechend der Nutzerzahlen aus dem Antrag vom 11.04.2019 vorgenommen. Somit entfällt auf die Gemeinde Bokel ein Anteil in Höhe von 102,12 €. Der im Haushaltsplan veranschlagte Betrag liegt bei 188,17 €. Die Höhe des Haushaltsansatzes verändert sich dadurch nicht.

 

Die Gemeinde Bokel sollte nun entscheiden ob auch für das Jahr 2020 ein Zuschuss zur institutionellen Förderung bewilligt wird.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

Vorberatend zuständig ist gem. § 4c der Hauptsatzung der Gemeinde folgender Ausschuss: Finanzausschuss Bokel

Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung gem. § 28 GO.

 

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Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Bokel beschließt der Familienbildungsstätte Elmshorn eine institutionelle Förderung in Höhe von 102,12 € zu gewähren.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Im Haushaltsentwurf wurden Mittel in beantragter Höhe eingestellt.
 

 

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Anlage/n:

Antrag institutionelle Förderung 2020 sowie Verwendungsnachweis 2018 Familienbildungsstätte Elmshorn

Folgeantrag, institutionelle Förderung
 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag institutionelle Förderung 2020, Amt Hörnerkirchen (1694 KB)      
Anlage 2 2 Institutionelle Förderung, Folgeantrag, Stand 01.11.2019 (1187 KB)      

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