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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2009-327  

Betreff: Haushaltsüberschreitungen nach § 82 GO im Haushaltsjahr 2008
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Gertraut Labusch
Federführend:Fachamt für zentrale Dienste und Finanzen   
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Brande-Hörnerkirchen Vorberatung
Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen Entscheidung
17.09.2009 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Im Haushaltsjahr 2008 sind mit Stand vom 31. Dezember 2008 (Jahresabschluss) die in der beigefügten Liste ausgewiesenen Haushaltsüberschreitungen (Mehrausgaben) eingetreten.

 

Verwaltungshaushalt

 

Mehrausgaben insgesamt (Spalte 6)

88.816,77 EUR

 

davon

 

 

1.       sind im Rahmen der Deckungsvermerke gedeckt (Spalte 10/11) 

                     

795,44 EUR

2.       entfallen auf die Zuführung des Überschusses des Verwaltungshaushaltes an den Vermögenshaushalt gemäß § 39 Abs. 3 (2) (Ausgaben der Gruppierungsziffer 8600, die  nicht genehmigungspflichtig sind) 

 

 

 

59.845,94 EUR

3.       sind Mehrausgaben von im Einzelfall bis zu einem Höchstbetrag von 2.500 EUR vorab genehmigt gemäß § 3 der Haushaltssatzung

 

3.596,90 EUR

 

damit sind noch genehmigungspflichtig

 

24.578,49 EUR

 

 

 

Hierbei handelt es sich um die folgenden Haushaltsüberschreitungen:

 

 

 

Schulen

 

Schulkostenbeiträge –Kombinierte Grund- und Hauptschule-

HHSt. 2150-6720

 

Haushaltssoll

6.000,00 EUR

Anordnungssoll

13.330,00 EUR

Mehrausgabe

7.330,00 EUR

davon gedeckt durch Deckungsvermerk

0,00 EUR

Genehmigungspflichtige Mehrausgabe

7.330,00 EUR

 

 

Begründung:

Mehrausgaben aufgrund der einmaligen jährlichen (zum Ende des Rechnungsjahres) Abrechnung mit anderen Schulträgern. Die genaue Anzahl der Schülerinnen/er, die die weiterführenden auswärtigen Schulen besuchen, stand bei der Aufstellung des Haushaltes 2008 bzw. des Nachtrages 2008 nicht fest. 

 

 

 

Schulkostenbeiträge –Gymnasien-

HHSt. 2300-6720

 

Haushaltssoll

50.000,00 EUR

Anordnungssoll

56.028,00 EUR

Mehrausgabe

6.028,00 EUR

davon gedeckt durch Deckungsvermerk

0,00 EUR

Genehmigungspflichtige Mehrausgabe

6.028,00 EUR

 

 

Begründung:

Mehrausgaben aufgrund der einmaligen jährlichen (zum Ende des Rechnungsjahres) Abrechnung mit anderen Schulträgern. Die genaue Anzahl der Schülerinnen/er, die die weiterführenden auswärtigen Schulen besuchen, stand bei der Aufstellung des Haushaltes 2008 bzw. des Nachtrages 2008 nicht fest. 

 

 

 

Schulkostenbeiträge –Gesamtschulen-

HHSt. 2810-6720

 

Haushaltssoll

2.000,00 EUR

Anordnungssoll

4.805,00 EUR

Mehrausgabe

2.805,00 EUR

davon gedeckt durch Deckungsvermerk

0,00 EUR

Genehmigungspflichtige Mehrausgabe

 

2.805,00 EUR

Begründung: Siehe vorstehend.

 

 

 

Bau- und Wohnungswesen, Verkehr  –Straßenbeleuchtung-

HHSt. 6700-5100

 

Haushaltssoll

3.500,00 EUR

Anordnungssoll

6.964,49 EUR

Mehrausgabe

3.464,49 EUR

davon gedeckt durch Deckungsvermerk

0,00 EUR

Genehmigungspflichtige Mehrausgabe

 

3.464,49 EUR

Begründung:

Mehrausgaben aufgrund größerer Reparaturarbeiten im Bereich der Straßenbeleuchtungsanlagen.

 

 

Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft -Gewerbesteuerumlage-

HHSt. 9000-8100

 

Haushaltssoll

24.500,00 EUR

Anordnungssoll

29.451,00 EUR

Mehrausgabe

4.951,00 EUR

davon gedeckt durch Deckungsvermerk

0,00 EUR

Genehmigungspflichtige Mehrausgabe

4.951,00 EUR

 

 

Begründung:

Die Mehrausgabe ist auf ein höheres Gewerbesteueraufkommen zurückzuführen.

 

 

Vermögenshaushalt

 

Mehrausgaben insgesamt (Spalte 6)

253.221,53 EUR

 

davon sind Mehrausgaben von im Einzelfall bis zu einem Höchstbetrag

von 2.500,00 € vorab genehmigt gemäß § 3 der Haushaltssatzung

 

davon sind Mehrausgaben als Zuführungen:

      a)  zur Allgemeinen Rücklage

a)      zur Sonderrücklage gemäß § 19 Abs. 4 (2) GemHVO

b)      zur Sonderrücklage gemäß § 19 Abs. 4 (3) GemHVO

die als zulässige außerplanmäßige Zuführungen keiner Genehmigung nach § 82 GO bedürfen.

 

 

 

880,64 EUR

 

 

189.921,53 EUR

39.876,26 EUR

22.543,10 EUR

 

damit sind noch genehmigungspflichtig

 

0,00 EUR

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

a)      Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die im Haushaltsjahr 2008 – Stand 31. Dezember 2008 – entstandenen Haushaltsüberschreitungen im Verwaltungshaushalt in Höhe von 24.578,49 € gemäß § 82 GO zu genehmigen. Von den geringfügigen Haushaltsüberschreitungen von im Einzelfall bis zu 2.500,00 € wird Kenntnis genommen.

 

b)     Die Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen genehmigt die im Haushaltsjahr 2008 – Stand 31. Dezember 2008 – entstandenen Haushaltsüberschreitungen im Verwaltungshaushalt in Höhe von 24.578,49 € gemäß § 82 GO. Von den geringfügigen Haushaltsüberschreitungen von im Einzelfall bis zu 2.500,00 € wird Kenntnis genommen.

Anlage/n:

Anlage/n:

Liste der Haushaltsüberschreitungen

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Brande-Hörnerkirchen - Haushaltsüberschreitungen 2008pdf (1695 KB)      

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