Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2009-327
|
|
Sachverhalt:
Im Haushaltsjahr 2008 sind mit Stand vom 31. Dezember 2008 (Jahresabschluss) die in der beigefügten Liste ausgewiesenen Haushaltsüberschreitungen (Mehrausgaben) eingetreten.
Verwaltungshaushalt
Mehrausgaben insgesamt (Spalte 6) | 88.816,77 EUR |
davon
|
|
1. sind im Rahmen der Deckungsvermerke gedeckt (Spalte 10/11)
| 795,44 EUR |
2. entfallen auf die Zuführung des Überschusses des Verwaltungshaushaltes an den Vermögenshaushalt gemäß § 39 Abs. 3 (2) (Ausgaben der Gruppierungsziffer 8600, die nicht genehmigungspflichtig sind)
|
59.845,94 EUR |
3. sind Mehrausgaben von im Einzelfall bis zu einem Höchstbetrag von 2.500 EUR vorab genehmigt gemäß § 3 der Haushaltssatzung |
3.596,90 EUR |
damit sind noch genehmigungspflichtig |
24.578,49 EUR |
|
|
Hierbei handelt es sich um die folgenden Haushaltsüberschreitungen: |
|
|
|
Schulen |
|
Schulkostenbeiträge –Kombinierte Grund- und Hauptschule- HHSt. 2150-6720 |
|
Haushaltssoll | 6.000,00 EUR |
Anordnungssoll | 13.330,00 EUR |
Mehrausgabe | 7.330,00 EUR |
davon gedeckt durch Deckungsvermerk | 0,00 EUR |
Genehmigungspflichtige Mehrausgabe | 7.330,00 EUR |
|
|
Begründung: Mehrausgaben aufgrund der einmaligen jährlichen (zum Ende des Rechnungsjahres) Abrechnung mit anderen Schulträgern. Die genaue Anzahl der Schülerinnen/er, die die weiterführenden auswärtigen Schulen besuchen, stand bei der Aufstellung des Haushaltes 2008 bzw. des Nachtrages 2008 nicht fest. |
|
|
|
Schulkostenbeiträge –Gymnasien- HHSt. 2300-6720 |
|
Haushaltssoll | 50.000,00 EUR |
Anordnungssoll | 56.028,00 EUR |
Mehrausgabe | 6.028,00 EUR |
davon gedeckt durch Deckungsvermerk | 0,00 EUR |
Genehmigungspflichtige Mehrausgabe | 6.028,00 EUR |
|
|
Begründung: Mehrausgaben aufgrund der einmaligen jährlichen (zum Ende des Rechnungsjahres) Abrechnung mit anderen Schulträgern. Die genaue Anzahl der Schülerinnen/er, die die weiterführenden auswärtigen Schulen besuchen, stand bei der Aufstellung des Haushaltes 2008 bzw. des Nachtrages 2008 nicht fest. |
|
Schulkostenbeiträge –Gesamtschulen- HHSt. 2810-6720 |
|
Haushaltssoll | 2.000,00 EUR |
Anordnungssoll | 4.805,00 EUR |
Mehrausgabe | 2.805,00 EUR |
davon gedeckt durch Deckungsvermerk | 0,00 EUR |
Genehmigungspflichtige Mehrausgabe
| 2.805,00 EUR |
Begründung: Siehe vorstehend. |
|
|
|
Bau- und Wohnungswesen, Verkehr –Straßenbeleuchtung- HHSt. 6700-5100 |
|
Haushaltssoll | 3.500,00 EUR |
Anordnungssoll | 6.964,49 EUR |
Mehrausgabe | 3.464,49 EUR |
davon gedeckt durch Deckungsvermerk | 0,00 EUR |
Genehmigungspflichtige Mehrausgabe
| 3.464,49 EUR |
Begründung: Mehrausgaben aufgrund größerer Reparaturarbeiten im Bereich der Straßenbeleuchtungsanlagen.
|
|
Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft -Gewerbesteuerumlage- HHSt. 9000-8100 |
|
Haushaltssoll | 24.500,00 EUR |
Anordnungssoll | 29.451,00 EUR |
Mehrausgabe | 4.951,00 EUR |
davon gedeckt durch Deckungsvermerk | 0,00 EUR |
Genehmigungspflichtige Mehrausgabe | 4.951,00 EUR |
|
|
Begründung: Die Mehrausgabe ist auf ein höheres Gewerbesteueraufkommen zurückzuführen. |
|
Vermögenshaushalt
Mehrausgaben insgesamt (Spalte 6) | 253.221,53 EUR |
davon sind Mehrausgaben von im Einzelfall bis zu einem Höchstbetrag von 2.500,00 € vorab genehmigt gemäß § 3 der Haushaltssatzung
davon sind Mehrausgaben als Zuführungen: a) zur Allgemeinen Rücklage a) zur Sonderrücklage gemäß § 19 Abs. 4 (2) GemHVO b) zur Sonderrücklage gemäß § 19 Abs. 4 (3) GemHVO die als zulässige außerplanmäßige Zuführungen keiner Genehmigung nach § 82 GO bedürfen.
|
880,64 EUR
189.921,53 EUR 39.876,26 EUR 22.543,10 EUR |
damit sind noch genehmigungspflichtig |
0,00 EUR |
Beschlussvorschlag:
a) Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die im Haushaltsjahr 2008 – Stand 31. Dezember 2008 – entstandenen Haushaltsüberschreitungen im Verwaltungshaushalt in Höhe von 24.578,49 € gemäß § 82 GO zu genehmigen. Von den geringfügigen Haushaltsüberschreitungen von im Einzelfall bis zu 2.500,00 € wird Kenntnis genommen.
b) Die Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen genehmigt die im Haushaltsjahr 2008 – Stand 31. Dezember 2008 – entstandenen Haushaltsüberschreitungen im Verwaltungshaushalt in Höhe von 24.578,49 € gemäß § 82 GO. Von den geringfügigen Haushaltsüberschreitungen von im Einzelfall bis zu 2.500,00 € wird Kenntnis genommen.
Anlage/n:
Liste der Haushaltsüberschreitungen
![]() | |||||
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
|||
![]() |
1 | Brande-Hörnerkirchen - Haushaltsüberschreitungen 2008pdf (1695 KB) |
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76