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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2019-226  

Betreff: Unterstützung des Schulschwimmens durch die Mitarbeiter der Badewonne in Barmstedt
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Gülck, Henning
Federführend:FB 302 Bürgerservice - Schulen, Sport, Kultur   
Beratungsfolge:
Schul- und Sportausschuss - Amt Hörnerkirchen Entscheidung
06.11.2019 
Sitzung des Schul- und Sportausschusses Amt Hörnerkirchen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Die Stadtwerke Barmstedt haben den Schulen, die die Badewonne nutzen, Unterstützung durch die dort vorhandenen Fachkräfte beim Schulschwimmen angeboten, so dass Ausfallzeiten reduziert und Lehrkräfte entlastet werden können.

 

Die Grundschule Hörnerkirchen nutzt die Badewonne wöchentlich zwei Stunden. Bei Kosten in Höhe von 40,00 € je Stunde zuzüglich eines Grundpreises in Höhe von 250,00 € für administrative Aufgaben würden zusätzliche Kosten in Höhe von 3.700,00 € für ein Schuljahr anfallen. Die Aufstellung kann der Anlage entnommen werden.

 

Derzeit beaufsichtigen zwei Lehrkräfte die recht großen Klassen. Zur Sicherstellung der Aufsichtspflicht würde die Grundschule Hörnerkirchen das Angebot der Stadtwerke Barmstedt gern annehmen.

 

Für das Haushaltsjahr 2020 müssten dann zusätzliche Mittel bereitgestellt werden.

 

Des Weiteren fallen für die Nutzung der Schwimmhalle in Barmstedt bisher jährliche Kosten in Höhe von 2.500,00 € an. Der Kostenbeitrag ist nicht kostendeckend, so dass die Stadtwerke Barmstedt eine Neukalkulation der Gebühren durchführen werden.

 

Es ist im Jahr 2020 mit einer entsprechenden Kostensteigerung für das Schulschwimmen zu rechnen. Da bisher keine konkreten Informationen und Zahlen hierüber vorliegen, können die zusätzlich benötigten Mittel noch nicht in den Haushalt mit eingestellt werden.

 

Die zusätzlichen Kosten müssten dann 2020 im Rahmen einer überplanmäßigen Ausgabe übernommen werden.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen. Ein Jugendbeirat ist für den Amtsbereich Hörnerkirchen nicht eingerichtet, so dass eine entsprechende Beratung nicht erfolgen kann.

 

Zuständigkeiten:

Zuständig ist gem. § 8 der Hauptsatzung des Amtes Hörnerkirchen der Schul- und Sportausschuss

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Der Schul- und Sportausschuss beschließt, zusätzliche Mittel für die Unterstützung des Schulschwimmens durch die Mitarbeiter der Badewonne Barmstedt in Höhe von 3.700,00 € zur Verfügung zu stellen.
 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

Mittel für die Unterstützung des Schulschwimmens durch die Mitarbeiter der Badewonne Barmstedt würden zusätzlich in Höhe von 3.700,00 € jährlich anfallen. Sie wurden in den Entwurf des Haushaltsplanes des Amtes unter dem Konto 11.211010.529102 aufgenommen.

 

Die voraussichtlich anfallenden Kosten für die erhöhte Nutzungsgebühr kann derzeit noch nicht beziffert werden. Entsprechende Mittel werden daher noch nicht im Haushalt 2020 aufgenommen.
 

 

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Anlage/n:

Kostenaufstellung Begleitung des Schulschwimmens

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Kostenaufstellung Begleitung Schulschwimmen (56 KB)      

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De-Mail-Adressen: 
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76

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