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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2019-225  

Betreff: Haushaltssatzung des Amtes Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2020
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Goos, Hinnerk
Federführend:FB 200 Finanzen   
Beratungsfolge:
Amtsausschuss Hörnerkirchen Entscheidung
21.11.2019 
Sitzung des Amtsausschusses Hörnerkirchen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Anliegend wird der Entwurf der Haushaltssatzung des Amtes Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2020 zur Beratung und Beschlussfassung überreicht.

 

 

Ergebnishaushalt

 

Der Ergebnishaushaltsplan ist im Haushaltsjahr 2020 ausgeglichen. Der Gesamtbetrag der Erträge und Aufwendungen wird auf 1.763.500 EUR festgesetzt. 

 

Die Stadt Barmstedt und das Amt Hörnerkirchen haben seit dem 01. Januar 2008 mit öffentlich-rechtlichem Vertrag die Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft gemäß § 19 a des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) vereinbart. Die Bediensteten der Kernverwaltung des Amtes Hörnerkirchen wechselten zu diesem Zeitpunkt in den Dienst der Stadt Barmstedt. Das Amt Hörnerkirchen zahlt der Stadt Barmstedt zum Ausgleich eine Pauschale von 22 % der für die Gesamtverwaltung aufzuwendenden Personalausgaben. Der Ausgleichsbetrag wird als Vorauszahlung erhoben. Die Abrechnung erfolgt jeweils nach Vorliegen des Jahresabschlussergebnisses. Für 2020 wurde die zu leistende Vorauszahlung mit 750.000 EUR geplant. Die Vorauszahlungen für 2019 beliefen sich auf 730.000 EUR. Die endgültige Abrechnung für das Haushaltsjahr 2019 kann erst mit dem Jahresabschluss erstellt werden. 

 

Die eigenen Personalausgaben des Amtes Hörnerkirchen belaufen sich auf insgesamt 162.900 EUR (Vorjahr 2019 = 167.100 EUR). Die Personalkosten sind im Vergleich zum Vorjahr gesunken. Im Haushaltsjahr 2020 sind die Tariferhöhungen aus 2018/2019 eingeplant. Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen reduziert sich um 0,37 auf 2,70 Stellen.

 

Die Umlage für die Grundschule Hörnerkirchen wird auf 422.100 EUR (2019 = 358.400 EUR) festgesetzt. Für die amtsangehörigen Gemeinden ergeben sich im Einzelnen folgende Teilbeträge: 

 

Bokel       45.262,59 EUR

Brande-Hörnerkirchen   184.208,23 EUR 

Osterhorn       49.473,07 EUR 

Westerhorn    143.156,11 EUR

 

Summe     422.100,00 EUR 

 

Mit der Schulumlage werden die nicht gedeckten Teilaufwendungen inkl. aller Abschreibungen der Produkte 211010 - Grundschule Hörnerkirchen -, 241010 - Schülerbeförderung -, 243010 - Schulsozialarbeit -  sowie die Zinsen für Kredite, die für schulische Zwecke aufgenommen wurden, finanziert. Die Berechnung der Schulumlage ist der Haushaltssatzung beigefügt. In den vergangenen Haushaltsjahren wurde die Schulumlage zur Entlastung der Gemeinden um den jeweiligen Anteil einer bestimmten Maßnahme reduziert und durch die liquiden Mittel des Amtes Hörnerkirchen gedeckt. Im Haushaltsjahr 2019 wurde hiefür die Maßnahme der Fenstererneuerung der Grundschule um 200.000 EUR von der Schulumlage in Abzug gebracht. Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltes 2020 ist davon auszugehen, dass diese Maßnahme zusätzlichen Aufwand in Höhe von 100.000 EUR verursachen wird. Der Amtsausschuss hat der Haushaltsüberschreitung mit seinen Beschlüssen vom 06.03.19 und 03.09.19 zugestimmt. Das Ergebnis des Amtes Hörnerkirchen wird damit um zusätzliche ca. 100.000 EUR belastet, sodass auf eine Reduzierung der Schulumlage für das Haushaltsjahr 2020 wieder verzichtet wird.

 

Die Amtsumlage wird vorläufig in Höhe von 902.800 EUR (2019 = 887.800 EUR) erhoben. Der Umlagesatz beträgt 18,99 %. Die Erhöhung ist durch allgemeine Kostensteigerungen, z.B. im Bereich des Personalaufwandes, der sich im Verwaltungskostenbeitrag niederschlägt, begründet. Für die amtsangehörigen Gemeinden ergeben sich damit im Einzelnen folgende Teilbeträge:

 

Bokel      136.279,70 EUR

Brande-Hörnerkirchen   358.273,17 EUR

Osterhorn       91.558,84 EUR

Westerhorn     316.688,30 EUR

 

Summe              902.800,00 EUR

 

Die Berechnung der Amtsumlage ist der Haushaltssatzung beigefügt.

 

 

Finanzhaushalt

 

Im Finanzplan wird der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungs-,  Investitions- und Finanzierungstätigkeit auf 1.817.100 EUR und der Gesamtbetrag entsprechender Auszahlungen auf 2.012.700 EUR festgesetzt. Der Finanzplan weist somit einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 195.600 EUR aus.

 

Für Investitionszuweisungen und Zuschüsse im Bereich der Sportförderung sind 8.000 EUR im Haushaltsplan vorgesehen. 

 

Für Baumaßnahmen im Bereich der Grundschule sind 94.000 EUR in den Haushalt eingeplant worden. Hiervon entfallen 44.000 EUR auf die Umsetzung des Medienkonzeptes und 50.000 EUR auf den Austausch der Hallenbeleuchtung der Sporthalle. Es wird mit Zuschüssen in Höhe von 49.000 EUR für das Medienkonzept und 15.000 EUR für den Austausch der Beleuchtung geplant.

 

Für die Beschaffung von beweglichem Vermögen sind 26.500 EUR eingeplant. Davon sind 19.000 EUR (davon 9.000 EUR für das Medienkonzept) im Bereich der Grundschule Hörnerkirchen, 6.500 EUR im Bereich Grundstücks- und Gebäudemanagement und 1.000 EUR im Bereich der Hilfen für Asylbewerber eingeplant. 

 

Im Bereich der Breitbandversorgung sind im Haushaltsjahr 2020 und in den folgenden Finanzplanjahren Haushaltsmittel in Höhe von 50.000 EUR für die Netzerweiterung aufgenommen worden.

 

Die Tilgung von Kreditverbindlichkeiten ist mit 209.000 EUR veranschlagt. Diese Verbindlichkeiten sind hauptsächlich durch den Breitbandausbau entstanden.

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen. Eine Kinder- und Jugendvertretung ist derzeit nicht beigefügt.

 

Zuständigkeiten:

Abschließend zuständig ist folgendes Gremium: Amtsausschuss.

 

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Beschlussvorschlag:

Die Haushaltssatzung des Amtes Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2020 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2021 bis 2023 werden gemäß beigefügtem Entwurf vom 04. November 2019 beschlossen. 

 

Der Amtsausschuss nimmt von dem Finanzplan für die Haushaltsjahre 2021 bis 2023 Kenntnis.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Ergeben sich aus dem Haushaltsentwurf 2020
 

 

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Anlage/n:

- Haushaltsentwurf 2020 vom 04. November 2019

- Stellenplan 2020
 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Haushaltsentwurf 2020 vom 04.11.19 (1743 KB)      
Anlage 2 2 Stellenplan 2020 (233 KB)      

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Am Markt 1
25355 Barmstedt

Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de

De-Mail-Adresse Stadt Barmstedt:
posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de

De-Mail-Adresse Amt Hörnerkirchen:
posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de

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