Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2019-222
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Sachverhalt:
Anliegend wird der Entwurf der Haushaltssatzung der Gemeinde Osterhorn für das Haushaltsjahr 2020 zur Beratung und Beschlussfassung überreicht.
Ergebnishaushalt
Der Ergebnisplan weist einen Jahresfehlbetrag von 24.000 EUR aus. Der Gesamtbetrag der Erträge wird auf 652.400 EUR und der der Aufwendungen auf 676.400 EUR festgesetzt.
Die zu erwartenden Einnahmen aus den Grundsteuern A belaufen sich auf 12.000 EUR (+/- 0 EUR) und die Grundsteuer B auf 58.000 EUR (+ 500 EUR).
Der Gewerbesteueransatz wurde mit 61.500 EUR (- 38.500 EUR) veranschlagt und wurde anhand einer Festsetzungsvorausschau für 2020 sowie dem dezeitgen Anordnungssoll (derzeit ca. 47.700 EUR; Ansatz 2019 100.000 EUR) gebildet. Die vorausgesagte allgemeine wirtschaftliche Entwicklung lässt ebenfalls keine höheren Ertragserwartungen zu.
Die Gemeindeanteile an der Einkommenssteuer in Höhe von 199.500 EUR (+ 2.200 EUR) und an der Umsatzsteuer in Höhe von 29.200 EUR (+ 600 EUR) wurden auf der Grundlage der Steuerschätzung vom Mai 2019 in Verbindung mit dem Haushaltserlass 2020 berechnet.
Die Einnahmen aus dem Finanzausgleich, Allgemeine Schlüsselzuweisungen und Familienleistungsausgleich, belaufen sich auf insgesamt 175.200 EUR (+ 37.000 EUR). Die Leistungen nach dem Familienleistungsausgleich werden gemäß Haushaltserlass 2020 voraussichtlich mit der Neufassung des Finanzausgleichsgesetzes ab 2021 entfallen. Für 2020 wird der Sonderausgleich nochmals in der bisherigen Form an die Gemeinden geleistet. (19.600 EUR). Die endgültige Festsetzung des Finanzausgleichs erfolgt Anfang des Haushaltsjahres 2020 durch das Innenministerium.
Die Kreisumlage ist mit 179.600 EUR veranschlagt (- 11.600 EUR gegenüber 2019). Der Umlagesatzes für die Kreisumlage beträgt nach derzeitiger Beschlusslage 37,25 %.
Nach dem Entwurf der Haushaltssatzung des Amtes Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2020 wird die Schulumlage voraussichtlich auf insgesamt 422.100 EUR festgesetzt. Der Anteil der Gemeinde Osterhorn beläuft sich auf 49.500 EUR (+ 4.100 EUR).
Der 25%- Kostenanteil an der gemeinsamen Freiwilligen Feuerwehr Brande-Hörnerkirchen/ Osterhorn steigt auf 14.500 EUR (+ 900 EUR). Der Anstieg ist unter anderem der geplanten Ausstattung der Mitglieder der Feuerwehr mit Fleecejacken oder Pullovern und dem Besuch von erforderlichen Lehrgängen und der Ausbildung von LKW-Führerscheinen geschuldet.
Die Schulkostenbeiträge sind vorläufig mit 53.000 EUR (- 7.200 €) veranschlagt. Die Planung erfolgt anhand der Vorjahreswerte.
Zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung ist davon auszugehen, dass die Kita-Reform ab dem Kita-Jahr 2020/21 erfolgt. Die finanziellen Auswirkungen werden sich bereits ab dem 01.08.2020 in den Haushalten der Gemeinden niederschlagen. Nach aktuellem Stand werden dann die Fördermittel des Landes Schleswig-Holstein sowie der Wohnsitzgemeinden (38.300 EUR in 2020) bis 2024 über die Standortgemeinden an die Kindergärten ausgezahlt. In der Folge steigen die Betriebskostenzuschüsse für die Kindertagesstätten. Sie stellen weiterhin eine besondere Belastung für die Gemeinde dar. Insgesamt belaufen sich die Betriebskostenzuschüsse auf rd. 80.100 EUR, davon entfallen 66.700 EUR auf die KiTa Küsterkoppel und 13.400 EUR auf die KiTa Kirchenstraße. Im Vorjahr belief sich dieser Ansatz auf 42.700 EUR (+ 37.400 EUR). Abzüglich des Zuschusses seitens des Landes Schleswig-Holstein in Höhe von 38.300 EUR, ergibt sich per Saldo somit eine Minderung von 900 EUR im Vergleich zum Haushaltsjahr 2019. Neben den Kostensteigerungen durch die Gesetzesreform führen auch die Erweiterung der Betreuungszeiten und die Installation einer zusätzlichen Krippengruppe zu höheren Betriebskosten der Kindertagesstätten.
Nach der Kita-Reform ist darüber hinaus ab dem 01.08.2020 voraussichtlich auch ein Betrag der Wohnsitzgemeinde an den Kreis abzuführen. In diesem Betrag ist auch ein Anteil für die Tagespflege (Tagesmütter) enthalten, diese Mittel wurden bisher durch den Kreis Pinneberg geleistet. Für Osterhorn ist für 2020 mit einem Betrag von 30.600 EUR zu rechnen. Dieser Betrag stellt für die Gemeinde Osterhorn einen Mehraufwand dar und belastet das Jahresergebnis zusätzlich.
Für die Aufstellung des B-Planes Nr. 2 und einer F-Planänderung sind 10.000 EUR eingeplant.
Die Umlage für den Wegeunterhaltungsverband steigt aufgrund der Erhöhung des Umlagefaktors auf 33.000 EUR (+ 12.000 EUR).
Die Abschreibungen wurden mit 43.100 EUR eingeplant. Das Ergebnis der Überprüfung des Anlagevermögens im Abwasserbereich durch ein externes Beratungsunternehmen wird in die Haushaltsplanung für 2021 aufgenommen. Das Anlagevermögen und die Abschreibungen werden sich ab 2021 daher erhöhen.
Gemäß Haushaltsentwurf des Amtes Hörnerkirchen wird die Amtsumlage für das Haushaltsjahr 2020 auf 902.800 EUR festgesetzt. Der Umlagesatz beträgt 18,99 %. Auf die Gemeinde Osterhorn entfallen anteilig rd. 91.600 EUR (- 400 EUR).
Finanzhaushalt
Im Finanzplan wird der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungs-, Investitions- und Finanzierungstätigkeit auf 647.000 EUR und der Gesamtbetrag entsprechender Auszahlungen auf 651.000 EUR festgesetzt. Der Finanzplan weist somit einen Fehlbetrag in Höhe von 4.000 EUR aus.
Die veranschlagten Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit haben ein Volumen von 26.000 EUR (- 3.800 EUR). Hiervon entfallen 6.800 EUR auf Auszahlungen von Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen und Investitionsmaßnahmen im Bereich der Freiwilligen Feuerwehr, 500 EUR für Grunderwerbszwecke und 1.700 EUR für Erwerb von beweglichem Vermögen im Bereich Abwasser. Weitere 17.000 EUR werden im Bereich Abwasser für Baumaßnahmen bereitgehalten. Hiervon entfallen 15.000 EUR auf die Aufstellung eines Zaunes, die Erstellung von Aufstiegshilfen und die Erneuerung von Stegen an der Klärteichanlage. 2.000 EUR sind als Vorratsansatz für Tiefbaumaßnahmen vorgesehen.
Für die Tilgung der laufenden Kredite werden 1.700 EUR eingeplant.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen. Eine Kinder- und Jugendvertretung ist derzeit nicht eingerichtet.
Zuständigkeiten:
Vorberatend ist gem. der Hauptsatzung der Gemeinde Osterhorn kein Gremium zuständig.
Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung gem. § 28 GO. .
Beschlussvorschlag:
Die Haushaltssatzung der Gemeinde Osterhorn für das Haushaltsjahr 2020 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2021 bis 2023 werden gemäß beigefügtem Entwurf vom 29. Oktober 2019 beschlossen.
Der Finanzplan für die Haushaltsjahre 2021 bis 2023 wird zur Kenntnis genommen.
Finanzielle Auswirkungen:
Ergeben sich aus dem Haushaltsentwurf 2020
Anlage/n:
Haushaltsentwurf 2020 vom 29. Oktober 2019
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Anlagen: | |||||
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1 | Haushaltsentwurf 2020 vom 29.10.2019 (1411 KB) |
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