Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2009-326
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Sachverhalt:
Mit öffentlich-rechtlichem Vertrag vom 23.12.2008 hat die Stadt Barmstedt die vollständige Aufgabe der Abwasserbeseitigung dem Abwasser-Zweckverband Pinneberg (im Folgenden: AZV) mit Wirkung zum 01.01.2009 übertragen. Gemäß Nr. 5 des Vertrags überträgt die Stadt das betriebsnotwendige Vermögen an Anlagen sowie Gerätschaften und das sonstige Vermögen auf den Zweckverband. Die Festlegung und Bewertung der auf den AZV übergehenden Aktiva und Passiva erfolgt auf der Grundlage einer Übertragungsbilanz. Diese ist von der Stadtvertretung zu genehmigen.
Von der Treukom GmbH wurde eine Übertragungsbilanz sowie eine Alternative erarbeitet. Erläutert wird dies im Bericht der Treukom auf Seite 8 und 9, Nr. 16 - 19, Seite 10 und 11, Nr. 25 und Seite 12, Nr. 29 – 35.
Im Wesentlichen ist folgendes anzumerken:
Übertragungsbilanz:
Es entstehen keine besonderen Auswirkungen auf die Beiträge der Bürger und den Bereich Stadtentwässerung der Stadt. Die Stadtvertretung könnte den Beschluss zur Auflösung der Allgemeinen Rücklage in Höhe von € 2.816.171,94 fassen, der volle Betrag würde nach Eingang des Übertragungswertes bei den Stadtwerken dem Haushalt der Stadt zur Verfügung gestellt werden. Zu beachten ist die Verpflichtung des AZV gem. Punkt 33 (Seite 13) des Treukom-Berichtes.
Übertragungsbilanz Alternative:
Übersicht Auswirkungen:
1. Statt der 2.816.171,94 € könnten dem Haushalt der Stadt nur 2.333.521,00 € zur
Verfügung gestellt werden.
2. Der Bereich Stadtentwässerung würde dauerhaft um 74.000 € Zinsen/Jahr (im Vergleich zu 2008) entlastet werden. (siehe Seite 13, Nr. 35 des Treukom-Berichtes)
3. Der Gebührenzahler würde zusätzlich mit 6,1 Ct/m3 für Schmutzwasser belastet werden.
Zur weiteren Erläuterung steht ein Vertreter der Treukom-GmbH in der Ausschuss-Sitzung zur Verfügung.
Ø Finanzierung und Zuständigkeit
Zuständig ist die Stadtvertretung.
Beschlussvorschlag:
Der Werkausschuss/ der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtvertretung die Genehmigung der dargestellten Übertragungsbilanz.
Der Werkausschuss/ der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtvertretung die Genehmigung der dargestellten Alternative.
Anlage/n:
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