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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2019-220  

Betreff: Haushaltssatzung der Gemeinde Bokel für das Haushaltsjahr 2020
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Goos, Hinnerk
Federführend:FB 200 Finanzen   
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Bokel Vorberatung
26.11.2019 
Sitzung des Finanzausschusses Bokel ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Bokel Entscheidung
12.12.2019 
Sitzung der Gemeindevertretung Bokel (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Anliegend wird der Haushaltsentwurf der Gemeinde Bokel für das Haushaltsjahr 2020 zur Beratung und Beschlussfassung überreicht

 

Ergebnishaushalt

 

Der Ergebnisplan weist einen Jahresfehlbetrag von 88.800 EUR aus. Der Gesamtbetrag der Erträge wird auf 998.400 EUR und der der Aufwendungen auf 1.087.200 EUR festgesetzt.

 

Die zu erwartenden Erträge aus der Grundsteuer A liegen mit 23.000 EUR auf dem Vorjahresniveau und die aus der Grundsteuer B sind mit 68.000 EUR (+ 1.000 EUR) leicht angestiegen. Der Gewerbesteueransatz wurde anhand der Vorjahre geschätzt und mit 155.000 EUR (+ 5.000 EUR) veranschlagt.

 

Die Gemeindeanteile an der Einkommensteuer in Höhe von 355.100 EUR (+ 3.600 EUR) und an der Umsatzsteuer in Höhe von 18.000 EUR (+ 400 EUR) wurden auf Grundlage der Steuerschätzung von Mai 2019 i.V.m. dem Haushaltserlass 2020 berechnet.

 

Die Einnahmen aus dem Finanzausgleich, Allgemeine Schlüsselzuweisungen und Familienleistungsausgleich, belaufen sich insgesamt auf 169.000 EUR (+ 33.300 EUR). Die Leistungen nach dem Familienleistungsausgleich werden gemäß Haushaltserlass 2020 ab dem Jahr 2021 aufgrund der Neuregelung des Finanzausgleichsgesetzes entfallen (- 33.000 EUR). Die endgültige Festsetzung des Finanzausgleichs erfolgt Anfang des Haushaltsjahres 2020 durch das Innenministerium.

 

Die Kreisumlage ist mit 267.400 EUR (- 10.300 EUR) veranschlagt. Der Umlagesatz für die Kreisumlage beträgt nach derzeitiger Beschlusslage 37,25 %.

 

Nach dem Entwurf der Haushaltssatzung des Amtes Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2020 wird die Schulumlage auf insgesamt 422.100 EUR festgesetzt. Der Anteil der Gemeinde Bokel beläuft sich auf rd. 159.900 EUR (+ 26.200 EUR).

 

Mit insgesamt 93.000 EUR (+/- 0 EUR) erfolgte eine vorläufige Veranschlagung für die Schulkostenbeiträge. Die Planung erfolgt anhand der Vorjahreswerte.

 

Zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung ist davon auszugehen, dass die Kita-Reform ab dem Kita-Jahr 2020/21 erfolgt. Die finanziellen Auswirkungen werden sich bereits ab dem 01.08.2020 in den Haushalten der Gemeinden niederschlagen. Nach aktuellem Stand werden dann die Fördermittel des Landes Schleswig-Holstein sowie der Wohnsitzgemeinden (für Bokel 50.300 EUR in 2020) bis 2024 über die Standortgemeinden an die Kindergärten ausgezahlt. In der Folge steigen die Betriebskostenzuschüsse für die Kindertagesstätten. Insgesamt belaufen sich die Betriebskostenzuschüsse für Bokel auf rd. 106.900 EUR, davon entfallen 40.200 EUR auf die KiTa Küsterkoppel und 66.700 EUR auf die KiTa Kirchenstraße. Im Vorjahr belief sich dieser Ansatz auf 73.700 EUR (+ 33.200 EUR). Abzüglich des Zuschusses seitens des Landes Schleswig-Holstein in Höhe von 50.300 EUR, ergibt sich per Saldo somit eine Minderung von 17.100 EUR im Vergleich zum Haushaltsjahr 2019. Neben den Kostensteigerungen durch die Gesetzesreform führen auch die Erweiterung der Betreuungszeiten und die Installation einer zusätzlichen Krippengruppe zu höheren Betriebskosten der Kindertagesstätten.

Nach der Kita-Reform ist darüber hinaus ab dem 01.08.2020 voraussichtlich auch ein Betrag der Wohnsitzgemeinde an den Kreis abzuführen. In diesem Betrag ist auch ein Anteil für die Tagespflege (Tagesmütter) enthalten, diese Mittel wurden bisher durch den Kreis Pinneberg geleistet. Für Bokel ist für 2020 mit einem Betrag von 49.200 EUR zu rechnen. Dieser Betrag stellt für die Gemeinde Bokel einen Mehraufwand dar und belastet das Jahresergebnis zusätzlich.

 

Die Umlage für den Wegeunterhaltungsverband ist unverändert mit 28.900 EUR eingeplant.

Die Sanierung des gemeindlichen Straßenabschnitts der Bramstedter Landstraße wird voraussichtlich nicht umgesetzt. Die Gemeinde betreibt die Hochstufung dieser Straße zur Kreisstraße. Nach derzeitiger Schätzung könnte dieses Vorhaben im Jahr 2021 abgeschlossen werden. Bis dahin ist mit höheren Kosten für die Bankettpflege zu rechnen. Für die Bankettpflege wurden insgesamt 20.000 EUR veranschlagt.

 

Die bilanziellen Abschreibungen wurden mit 123.400 EUR (+ 8.500 EUR) geplant. Die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten stehen den Abschreibungen mit 19.300 EUR (+ 900 EUR) gegenüber.

 

Gemäß dem Haushaltsentwurf des Amtes Hörnerkirchen steigt die Amtsumlage für das Haushaltsjahr 2020 auf 902.800 EUR. Der Umlagesatz beträgt 18,99 %. Auf die Gemeinde Bokel entfallen anteilig rd. 136.300 EUR (+ 2.600 EUR).

 

 

Finanzhaushalt

 

Im Finanzplan wird der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungs-, Investitions- und Finanzierungstätigkeit auf 998.600 EUR und der Gesamtbetrag entsprechender Auszahlungen auf 1.032.400 EUR festgesetzt. Der Finanzplan weist somit einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 33.800 EUR aus.

 

Die veranschlagten Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit haben ein Volumen von insgesamt 43.600 EUR. Hiervon entfallen auf den Bereich Abwasser insgesamt 8.200 EUR. Davon entfallen wiederum 1.000 EUR auf den Erwerb von Grundstücken, 2.200 EUR auf den Erwerb von beweglichem Vermögen und 5.000 EUR sind für Tiefbaumaßnahmen als Vorratsansatz eingeplant. Für das Sportlerhaus sind 15.000 EUR für die Installation einer neuen Heizungsanlage vorgesehen. Für die barrierefreie Herrichtung der Bushaltestelle an der K2 sind ebenfalls 15.000 EUR eingeplant. Für die Installation der Heizungsanlage und die Umgestaltung der Bushaltestelle werden Investitionskostenzuschüsse in Höhe von mindestens 19.500 EUR erwartet. Im Bereich der Feuerwehr werden für die Beschaffung von beweglichem Vermögen 5.400 EUR bereitgestellt. 

 

Die Tilgung von Krediten ist weiterhin mit 36.000 EUR veranschlagt.

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen. Eine Kinder- und Jugendvertretung ist derzeit nicht eingerichtet.

 

Zuständigkeiten:

Vorberatend zuständig ist gem. § 4 (1) der Hauptsatzung der Gemeinde folgender Ausschuss: Finanzausschuss Bokel.

Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung gem. § 28 GO.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Die Haushaltssatzung der Gemeinde Bokel für das Haushaltsjahr 2020 und das Investitionsprogramm der Jahre 2021 bis 2023 werden gemäß beigefügtem Entwurf vom 07. November 2019 beschlossen.  

 

Der Finanzplan für die Haushaltsjahre 2021 bis 2023 wird zur Kenntnis genommen.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

Ergeben sich aus dem Haushaltsentwurf 2020

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

Haushaltsentwurf 2020 vom 07. November 2019
 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Haushaltsentwurf 2020 vom 07.11.2019 (1487 KB)      

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