Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2019-218
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Sachverhalt:
Für das Jahr 2020 wurde von der gemeinnützigen Perspektive GmbH mit Schreiben vom 11.04.2019 ein Antrag zur institutionellen Förderung der Familienbildungsstätte Elmshorn in Höhe von 2.100,00 € gestellt.
Im Jahr 2018 wurde ein Zuschuss in Höhe von 2.050,31 € und im Jahr 2019 in Höhe von 854,12 € gewährt.
Am 29.10.2019 wurde nun auf Initiative der Stadt Elmshorn ein geänderter Zuschussantrag gestellt. Neben dem Zuschussantrag liegt auch eine Berechnung der Stadt Elmshorn bei.
Der Ausschuss für Jugend und Soziales sollte nun entscheiden ob auch für das Jahr 2020 ein Zuschuss zur institutionellen Förderung bewilligt wird.
Der Vorlage sind der Zuschussantrag 2020 vom 11.04.2019 nebst dem Verwendungsnachweis 2018 sowie der Zuschussfolgeantrag vom 29.10.2019 beigefügt. Der Ausschuss sollte nun entscheiden, ob auch für das Jahr 2020 ein entsprechender Zuschuss ausgezahlt werden soll.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Abschließend zuständig ist gem. § 1d der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt folgender Ausschuss: Ausschuss für Jugend und Soziales.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Jugend und Soziales spricht sich zur Zahlung eines Zuschusses für die institutionelle Förderung der Familienbildungsstätte Elmshorn in Höhe von 2.893,00 € aus.
Finanzielle Auswirkungen:
Mittel sind in Höhe von 2.900,00 € im Haushaltsplanentwurf 2020 unter dem Konto 10.331010.531801 eingeplant.
Anlage/n:
Zuschussantrag 2020, gemeinnützige Perspektive GmbH – Institutionelle Förderung
Zuschussfolgeantrag 2020, vom 29.10.2019
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Zuschussantrag 2020 gemeinnützige Perspektive GmbH - institutionelle Förderung (4383 KB) | |||
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2 | Folgeantrag Familienbildungsstätte Elmshorn, Stand 29.10.19 (1083 KB) |
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