Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2019-216
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Sachverhalt:
Der Wendepunkt e.V. hat per Schreiben vom 25.06.2019 einen Zuschussantrag für 2020 gestellt. Im Haushalt der Stadt Barmstedt wurden in den letzten Jahren keine Mittel für die Arbeit zur Verfügung gestellt, daher wurden nun auch keine Mittel in den Haushaltsentwurf 2020 mit aufgenommen.
Der Tätigkeitsbericht 2018 liegt im Sachgebiet Soziales vor, bei Bedarf kann er dort eingesehen werden.
In den letzten Jahren hat der Wendepunkt e.V. jedoch Zuschüsse aus der Nelkestiftung erhalten. Grundsätzlich könnte der vorliegende Antrag erneut der Nelkestiftung zur Verfügung gestellt werden. Für eine Entscheidung sollten dann jedoch nähere Informationen über den Mitteleinsatz vorgelegt werden.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Abschließend zuständig ist gem. § 1d der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt folgender Ausschuss: Ausschuss für Jugend und Soziales.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Jugend und Soziales der Stadt Barmstedt spricht sich dafür aus, dem Wendepunkt e.V. für das Jahr 2020
a) einen Zuschuss in Höhe von 1.500,00 €
b) keinen Zuschuss
zu gewähren.
Finanzielle Auswirkungen:
Haushaltsmittel sind im Haushaltsentwurf 2020 nicht enthalten. Sie müssten auf dem Konto 10.331010.531800 aufgenommen werden.
Anlage/n:
Zuschussantrag 2020 – Wendepunkt e.V. Prävention gegen sexuellen Missbrauch
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Anlagen: | |||||
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1 | Zuschussantrag 2020 Wendepunkt, Prävention gegen sexuellen Missbrauch (583 KB) |
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