Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2019-202
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Sachverhalt:
Mit Schreiben des Gemeindeprüfungsamtes vom 12.07.2019 wurde das Ergebnis der überörtlichen Prüfung des Amtes Hörnerkirchen und der amtsangehörigen Gemeinden (Haushaltsjahre 2013 bis 2016) vorgelegt. Gem. § 7 Kommunalprüfungsgesetz kann nunmehr die Betroffene Behörde bzw. Kommune Stellung zu den Ergebnissen beziehen.
Die Erkenntnisse wurden durch die Verwaltung betrachtet. Es wurden Stellungnahmen zu den Feststellungen vorbereitet, die es nunmehr zu beraten und durch die Gremien zu beschließen gilt. (s. Anlage)
Nach erfolgter Beschlussfassung ist das Gemeindeprüfungsamt von der Beschlussfassung in Kenntnis zusetzen. Der Prüfbericht ist bekanntzumachen.
Beschlussvorschlag:
Der Prüfungsbericht wird zur Kenntnis genommen. Die von der Verwaltung erfolgte Erwiderung wird beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, das Gemeindeprüfungsamt inhaltlich von der Beschlussfassung zu informieren und das Vorliegen des Berichtes bekanntzumachen und auszulegen. Hierbei sind datenschutzrechtliche Anforderungen zu gewährleisten.
Finanzielle Auswirkungen:
Es gibt keine finanziellen Auswirkungen.
Anlage/n:
- Ergebnis der überörtlichen Prüfung des Amtes Hörnerkirchen und der amtsangehörigen Gemeinden, Amt Hörnerkirchen
- Beanstandungen bei der überörtlichen Prüfung – Amt Hörnerkirchen
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Ergebnis der überörtlichen Prüfung des Amtes und der amtsangehörigen Gemeinden (1158 KB) | |||
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2 | Beanstandungen bei der überörtlichen Prüfung - Amt Hörnerkirchen (96 KB) |
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Leitweg-ID: 010565636-0000-76