Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2007-042
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Sachverhalt:
Nach der Wahl erklärt die neu gewählte Bürgervorsteherin oder der neu gewählte Bürgervorsteher gegenüber dem stellvertretenden Vorsitzenden der Stadtvertretung, ob sie oder er die Wahl annimmt. Nimmt sie oder er die Wahl an, wird sie oder er vom stellvertretenden Vorsitzenden durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer oder seiner Obliegenheiten verpflichtet und in ihre oder seine Tätigkeit eingeführt (§ 33 Abs. 5 GO).
In Vertretung:
(Schönfelder)
Erster Stadtrat
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76