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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2007-042  

Betreff: Verpflichtung und Einführung der neu gewählten Bürgervorsteherin oder des neu gewählten Bürgervorstehers durch den stellvertretenden Vorsitzenden
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Heinz Scharrel
Federführend:Amt für Finanzen   
Beratungsfolge:
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
19.06.2007 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtvertretung zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Nach der Wahl erklärt die neu gewählte Bürgervorsteherin oder der neu gewählte Bürgervorsteher gegenüber dem stellvertretenden Vorsitzenden der Stadtvertretung, ob sie oder er die Wahl annimmt. Nimmt sie oder er die Wahl an, wird sie oder er vom stellvertretenden Vorsitzenden durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer oder seiner Obliegenheiten verpflichtet und in ihre oder seine Tätigkeit eingeführt (§ 33 Abs. 5 GO).

 

 

In Vertretung:

 

 

 

 

 

(Schönfelder)

Erster Stadtrat

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