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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2019-172  

Betreff: Digitale Ausstattung der Schulen - Auftrag Planungsbüro und Sachstand
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Welp, Thekla
Federführend:FB I. Innerer Service, Zentrale Dienste und Personal   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kultur, Schule und Sport Barmstedt Entscheidung
19.08.2019 
Sitzung des Ausschusses für Kultur, Schule und Sport Barmstedt (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Eine Übersicht mit den wichtigsten Informationen zur Ausstattung und Infrastruktur der einzelnen Schulen befindet sich im Anhang. Die Informationen wurden durch die Schulen selbst und bei Begehungen in den Schulen zusammengetragen. Dabei handelt es sich nicht um eine professionelle vollständige Bestandsaufnahme. Diese ist allerdings für eine genaue Planung wichtig und auch durch den Digitalpakt förderfähig. Deshalb wurden drei Ingenieurbüros zur Angebotsabgabe für Planungsleistungen zur digitalen Ausstattung der Schulen inkl. der Erstellung eines Leistungsverzeichnisses aufgefordert. Alle Büros verfügen über gute Referenzen.

In Absprache mit der Verwaltung und den Schulen und auf Basis der Medienkonzepte und der Ausstattungskonzepte, soll die digitale Infrastruktur inkl. der Verkabelung geplant werden. Dies beinhaltet die Planung der Netzwerkdosen, Verteiler, Präsentationsmedien und der Wartungs-, Support- und Betriebskonzepte.

Das Angebot des Büros Butzlaff Tewes endet mit einer Gesamtsumme von EUR 146.334, 31. Nebenkosten und Umbauzuschlag werden nicht verlangt. Da bisher noch keine Planung und somit auch keine gesicherten Kosten vorliegen, wurden die Kosten der Anlagengruppe 5 annäherungsweise EUR 700.000 (mögliche Fördereinnahmen abzüglich Kosten für Hardware) angenommen. Bei Änderung der Baukosten kann sich auch die Höhe des Honorars verschieben. Bei dem Angebot handelt es sich um ein Angebot für alle betroffenen Schulen (inkl. der Schulen des Amtes Rantzau und der Grundschule Brande-Hörnerkirchen). Die Kosten verteilen sich prozentual gemäß der Baukosten auf die einzelnen Schulen.

Die Kosten für diese Planungsleistungen sind gemäß der Verwaltungsvereinbarung zum Digitalpakt sowie dem Richtlinienentwurf förderfähig (Verwaltungsvereinbarung §3 Absatz 4, Entwurf Richtlinie zur Vergabe der Finanzhilfen aus dem Digitalpakt Schule §3 Absatz 1a, §9 Absatz 3).

Da lediglich ein Angebot vorliegt und dieses Angebot als günstig und auskömmlich zu bezeichnen ist, wird empfohlen, den Auftrag an das Büro Butzlaff Tewes aus Brande-Hörnerkirchen zu vergeben.

 

Neben der Entscheidungsvorlage ist folgender Sachstand zu berichten:

WLAN & Servernutzung

Die WLAN Ausstattung der Schulen soll durch die Stadtwerke erfolgen. Diese haben bereits zwei Schulen im Amt Rantzau ausgestattet und es ist geplant in den Herbstferien eine weitere Schule als Pilot aufzubauen. Dabei geht es um die Installation der Access Points, die Benutzereinrichtung inkl. Passwortmanagement und die Betreuung des Netzes. Bevor die WLAN Ausstattung in allen Schulen erfolgen kann, muss eine entsprechende Verkabelung sowie eine Mindestanzahl an Netzwerkdosen und Steckdosen vorhanden sein.

Auch ist es geplant die Server der Stadtwerke zu nutzen, die Kapazitäten sind im Wasserwerk vorhanden und eine sichere Verbindung kann gewährleistet werden. Es ist zu klären welche Software genutzt werden soll und  inwieweit die Betreuung durch die Stadtwerke möglich ist.

Endgeräteausstattung

Im letzten Projektgruppen EISSBaR am 25.06.2019 wurde final entschieden, dass die Schulen mit iPads ausgestattet werden. Diese Entscheidung basiert auf einer gründlichen Abwägung der verschiedenen Optionen.

Es ist geplant die ersten Schulen im Herbst mit Lehrerendgeräten auszustatten. Die Ausschreibung ist in Arbeit. Die Terminabstimmung zur Ausstattung der Lehrkräfte findet parallel statt. Dabei spielen verschiedene Faktoren, wie die Verfügbarkeit einer Basisinfrastruktur, die Möglichkeit Schulungen durchzuführen, die Benennung eines IT-Ansprechpartners etc. eine Rolle.

Digitalpakt

Auch zu diesem Zeitpunkt (06.08.2019) stehen noch keine endgültigen Förderrichtlinien für den Digitalpakt fest. Eine Entwurf (0627_Anh Anl 2 DigitalPakt Schule) wurde am 28.06.2019 versandt. Im Folgenden finden Sie eine kurze Zusammenfassung des Entwurfs inkl. Anmerkungen zur aktuellen Situation hier in Barmstedt:

Verteilungsmaßstab:

-                      Es wird ein Schulträgerbudget geben, dieses berechnet sich nach der Anzahl der Schüler*innen (amtliche Schulstatistik 2018/2019) und ist mind. 45.000 pro Schule bzw. pro genehmigte Außenstelle.

-                      Für das Förderzentrum (Albert-Schweitzer-Schule) bekommen wir EUR45.000 zusätzlich

-                      Die Mittel können vom Schulträger zwischen den Schulen verteilt werden und sind so einzusetzen, dass mit oberster Priorität ein Mindeststandard an LAN/WLAN an allen Schulen gewährleistet wird.

Gegenstand der Förderung:

-                      Aufbau, Erweiterung, Verbesserung der Infrastruktur für die Versorgung mit LAN/WLAN in allen unterrichtlich und sonstig pädagogisch genutzten Räumen

-                      Server in Schulen werden nur gefördert wenn es nicht möglich ist eine stärker zentralisierte Lösung durch den Schulträger technisch nicht realisierbar ist (somit ist es gewünscht zentrale Server zu nutzen, wir scheinen also mit unserer Lösung Serverkapazität bei den Stadtwerken nutzen zu wollen, gut aufgestellt zu sein)

-                      Anzeige- und Präsentationsgeräte, die Beschaffung von interaktiven Präsentationsgeräten bedarf einer besonderen Begründung (auch hier sind wir mit unseren Planungen konform)

-                      Digitale Arbeitsgeräte zur sonderpädagogischen Förderung der Schüler*innen bei inklusiver Beschulung

-                      Schulgebundene mobile Endgeräte (unter bestimmten Voraussetzungen und bis zu einer eingeschränkten Höhe)

Zuwendungsvoraussetzungen:

-                      Maßnahmen ab dem 16.5. sind förderungsfähig

-                      Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Antrag zu diesem Landesprogramm (Mantelbogen)
  • Teilnahme an der Onlinebestandsaufnahme (dies ist für all unsere Schulen erfolgt)
  • Investitionsplanung (Zeit & Kosten) für jede Schule (Formblatt 1)
  • Bestätigung, dass ein Konzept für Betrieb, Wartung und IT Support existiert (Formblatt 2)
  • Technisch-pädagogisches Einsatzkonzept (Formblatt 3)
  • Fortbildungsplanung (Formblatt 4)
  • Erklärung, dass sichergestellt ist, dass das Schulgebäude mind. 10 Jahre in schulischer Nutzung bleibt

 

Art, Umfang und Höhe der Voraussetzungen:

-                      Zuwendungen sind um einen Eigenanteil in Höhe von 15% zu ergänzen, dies trifft auf Barmstedt nicht zu, da wir Fehlbetragszuweisungen erhalten

-                      Auszahlung der bewilligten Mittel erfolgt sobald diese erforderlich sind

-                      Antrags- und Bewilligungsverfahren:

-                      Antrag ist über ein Onlineportal zu stellen, der Mantelbogen ist auf dem Postweg zu senden

Sonstige Verfahrensbestimmungen

-                      Spätestens sechs Monate nach Abschluss der Maßnahme legen Zuwendungsempfänger einen Verwendungsnachweis (Sachbericht und zahlenmäßiger Bericht) vor

Formblätter:

Die Formblätter werden online abgefragt, die angehängten Dokumente stellen die Inhalte da.

Eine Kommunikation an die Schulen zu den Formblättern ist erfolgt, hier fehlen noch Informationen insbesondere zur Fortbildungsplanung und zum Medienkonzept (Abstimmung des Konzeptes in den entsprechenden Gremien). Diese werden in den kommenden Wochen zusammengetragen.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen. Eine Einbindung hat stattgefunden und ist weiterhin geplant.

 

Zuständigkeiten:

Vorberatend zuständig ist gem. § ___ der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt folgender Ausschuss: __________.

Abschließend zuständig ist folgendes Gremium: __________.

 

Vorberatend zuständig ist gem. § ___ der Hauptsatzung der Gemeinde folgender Ausschuss: __________.

Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung gem. § 28 GO.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:


Das Ingenieurbüro Butzlaff Tewes wird beauftragt die Planungsleistungen für die digitale Ausstattung der Schulen zu übernehmen.
 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:


Da die Kosten für die Planungleistungen gemäß der aktuell bekannten Vereinbarungen zum Digitalpakt komplett förderfähig sind, hat die Beauftragung nur temporäre finanzielle Auswirkungen. Diese belaufen sich auf den Anteil für die Barmstedter Schulen an den EUR 146.334,31.
 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

Schulübersicht

Verwaltungsvereinbarung zum Digitalpakt

Entwurf für eine Richtlinie zur Vergabe der Finanzhilfen aus dem DigitalPakt Schule 2019-2024 an die Schulen in öffentlicher Trägerschaft
 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 20190819_Anlage Schulübersicht (71 KB)      
Anlage 2 2 1_Verwaltungsvereinbarung_DigitalPaktSchule_Web (811 KB)      
Anlage 3 3 20190627_Anh Anl 2 Digitalpakt Schule_Richtlinie (390 KB)      

Kontakt & Öffnungszeiten

Verwaltungsgemeinschaft
Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen

Am Markt 1
25355 Barmstedt

Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen: 
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76

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