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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2019-167  

Betreff: Antrag auf zusätzliche Mittel für Trainertätigkeiten im Rahmen der "Sportstadt Barmstedt" in der Arbeiterwohlfahrt Kindertagesstätte Sternenhimmel
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Gülck, Henning
Federführend:FB 303 Bürgerservice - Soziales, KiTa, Jugend, Senioren   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Jugend und Soziales Barmstedt Entscheidung
20.08.2019 
Sitzung des Ausschusses für Jugend und Soziales Barmstedt (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

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Sachverhalt:

Die Kita AWO-Sternenhimmel beabsichtigt in Zusammenarbeit mit den Barmstedter Sportvereinen das Bewegungsangebot auszubauen. Das Kuratorium hat diese Idee während der letzten Sitzung positiv aufgenommen, für eine Entscheidung fehlten jedoch noch konkrete Aussagen.

 

Zwischenzeitlich liegt nun ein Antrag der AWO-Sternenhimmel vor. Für 3-6 jährige Kinder soll eine Stunde wöchentlich Kindertanz und für die 6-12 jährigen Kinder soll eine Stunde Fußball / Ballspiele angeboten werden.

 

Die Kosten betragen 25,00 € je angebotener Stunde. Für den Zeitraum 08/2019 – 12/2019 würden 950,00 € und für die Folgejahre würden 2.280,00 € anfallen.

 

Der BMTV beantragt für die Bewegungsangebote zusätzliche Fördergelder.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen, ein entsprechendes Gremium ist in der Stadt Barmstedt jedoch nicht eingerichtet.

 

Zuständigkeiten:

Zuständig ist gem. § 1 d der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt folgender Ausschuss: Ausschuss für Jugend und Soziales Barmstedt

.

 

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Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Jugend und Soziales Barmstedt genehmigt die Zusatzkosten für 2019 in Höhe von 950,00 € und ab 2020 in Höhe von 2.280,00 € für die Bewegungsangebote in der Kita AWO Sternenhimmel.

Angeboten wird durch den BMTV eine Stunde wöchentlich „Tanz für Kinder von 3- 6 Jahren“ und eine Stunde wöchentlich „Fußball / Ballspiele für Kinder im Alter von 6 – 12 Jahren“.

Es können maximal 25,00 € je Stunde abgerechnet werden.

 

 

 


 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Bei diesen Kosten handelt es sich um überplanmäßige Ausgaben, die durch das Guthaben aus der Jahresrechnung 2018 der AWO Sternenhimmel gedeckt werden können.
 

 

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Anlage/n:

Antrag der AWO-Sternenhimmel

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 AWO, Antrag auf Kostenübernahme Sportstadt 2019 (314 KB)      

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