Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2019-159
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Sachverhalt:
Im Zuge des Aufbaues eines Stadtmarketings für Barmstedt wird die Mitgliedschaft in der Bundesvereinigung City- und Stadtmarketing Deutschland e.V. (bcsd) verwaltungsseitig für sinnvoll erachtet.
Die bcsd wurde 1996 in Berlin gegründet. Der Verein vertritt als Bundesverband City- und Stadtmarketingorganisationen aus mehr als 350 Städten des gesamten Bundesgebietes und gilt als wichtiges Netzwerk im Bereich des Stadtmarketings.
Sie bietet ihren Mitgliedern folgende Vorteile:
- Ermäßigte Teilnahmegebühr an den Tagungen der bcsd
- Ermäßigte Nutzungsgebühren des bcsd-Leistungsangebots (Jobbörse, Seminare, Veröffentlichungen u.v.m.)
- 20% Ermäßigung bei den Gebühren der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte)
- Zugang zum bcsd-Projekt-Pool mit über 200 Best-Practice-Beispielen
- Teilnahme an den Treffen der bcsd-Landesverbände
- Ausführliches Informationsangebot auf der Homepage und durch den monatlichen Online-Newsletter
- bcsd-Städte-Monitor mit Index
- Vergünstigungen und Vorteile bei zahlreichen Kooperationspartnern und Fördermitgliedern
- Interessenvertretung der Stadtmarketingorganisationen gegenüber den wichtigsten Einrichtungen auf der Bundes- und Landesebene
- Teilhabe an einem lebendigen Netzwerk und Erfahrungsaustausch mit Praktikern der Stadtmarketingszene
Aufgrund der oben aufgeführten Vorteile wird erwartet, dass Barmstedt mindestens eine Teilrefinanzierung des Mitgliedsbeitrages erreicht. Zudem wird ein erweiterter Erfahrungsaustausch mit anderen Stadtmarketingabteilungen und -organisationen ermöglicht.
Folgende Orte aus Barmstedt Umgebung sind u.a. Mitglied im bcsd:
- Stadtmarketing Elmshorn e.V.
- Stadtmarketing und Citymanagement Pinneberg e.V.
- Wedel Marketing e.V.
- Stadtmanagement Itzehoe GmbH
- Glückstadt Destination Management GmbH
- Stadt Kellinghusen
- Stadt Kaltenkirchen
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Abschließend zuständig ist gem. § 1a Abs. 3 Nr. 4 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt folgender Ausschuss: Hauptausschuss
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss beschließt, die Aufnahme der Stadt Barmstedt als ordentliches Mitglied in der Bundesvereinigung City- und Stadtmarketing Deutschland e.V. zum 01.01.2020 zu beantragen. Die Verwaltung wird beauftragt die entsprechende Beitrittserklärung zu stellen.
Finanzielle Auswirkungen:
Der Mitgliedsbeitrag beträgt ab 2020 gemäß der Beitragsordnung der bcsd 375,- € pro Jahr.
Die Mittel werden unter 575010-542910 bei der Haushaltsplanung 2020 berücksichtigt.
Anlage/n:
- bcsd Mitgliedervorteile
- bcsd Satzung
- bcsd Beitragsordnung
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | bcsd Mitgliedervorteile (6219 KB) | |||
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2 | bcsd Satzung (346 KB) | |||
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3 | bcsd Beitragsordnung (423 KB) |
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76