Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2019-158
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Sachverhalt:
A.: Sachbericht
Seitens des Kreises Pinneberg wird eine Änderung der Schülerbeförderungssatzung geplant.
I – Ein möglicher Verzicht auf die Eigenbeteiligung der Eltern.
Eigenanteile werden erhoben, wenn Fahrkarten auch im Rahmen des öffentlichen Linienverkehrs zu privaten Zwecken genutzt werden können. (§10 Satzung des Kreises Pinneberg über die Anerkennung der notwendigen Kosten für die Schülerbeförderung)
II – Die Anerkennung der Schülerbeförderungskosten für die Jahrgangsstufen 11-13
(bisher wurden nur die Jahrgangsstufen 1-10 berücksichtigt).
Die Schulträger des Kreises Pinneberg werden nun gebeten, bis zum 16.08.2019 Stellung zu beziehen.
B.: Stellungnahme des Fachamtes
Zu I:
Z.Zt. entstehen für die Schülerbeförderung jährliche Kosten in Höhe von 253.800,- Euro. Davon trägt der Kreis 2/3 (162.000,- Euro) und die Stadt Barmstedt 1/3 (81.000,- Euro) der Kosten.
Der Eigenanteil der Eltern für die Schülerbeförderung der Jahrgänge 1-10 beläuft sich auf ca. 10.733,- Euro.
Die Einnahmen der Eigenanteile würden somit wegfallen und auch zu 2/3 (7.155,- Euro) vom Kreis und 1/3 (3.600,- Euro) von der Stadt getragen werden müssen.
Zu II:
Durch die Anerkennung der Schülerbeförderungskosten der Jahrgänge 11-13 würden jährliche Kosten in Höhe von 52.300,- Euro entstehen. Davon trägt der Kreis 2/3 (34.900,- Euro) und die Stadt 1/3 (17.400,- Euro) der Kosten.
Der Eigenanteil der Eltern für die Jahrgänge 11-13 beliefe sich dann auf ca. 700,- Euro.
Insgesamt (I+II) würden der Stadt jährlich zusätzliche Kosten von ca. 21.000,- Euro entstehen.
Große Arbeitseinsparungen wird es durch die Änderung nicht geben. Durch den Wegfall der Eigenanteile werden für die Kasse und den Bereich Schule, Sport und Kultur zwei Arbeitstage eingespart werden, welche sich aber zum Teil durch die Hinzunahme der Jahrgänge 11-13 wieder ausgleichen würden.
Die Verwaltung gibt zu bedenken, dass bei einer Ablehnung der Änderung der Schülerbeförderungssatzung einige Schüler/innen in die Schulen anderer Kommunen abwandern könnten, wenn diese der Änderung zustimmen. Dieses kann Auswirkungen auf die Schulkostenbeiträge haben.
Beispiel: Schüler/innen, welche näher an Elmshorn als Barmstedt wohnen und dort einen Anspruch auf eine Fahrkarte haben, bekommen die Fahrkarte dann dort ohne Eigenbeteiligung. Bei der Stadt Barmstedt ist eine monatliche Eigenbeteiligung von 7,50 Euro zu zahlen.
Es liegt dann nahe, dass die Schüler nach Elmshorn abwandern würden.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen.
Eine Kinder und Jugendvertretung ist zurzeit nicht eingerichtet.
Zuständigkeiten:
Vorberatend zuständig ist gem. §1c der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt folgender Ausschuss: Ausschuss für Schule, Kultur und Sport.
Abschließend zuständig ist folgendes Gremium: Stadtvertretung.
Beschlussvorschlag:
Zu I:
a) Aufgrund der Haushaltslage der Stadt Barmstedt kann auf den Eigenanteil der Eltern nicht verzichtet werden.
b) Die Stadt Barmstedt kann auf den Eigenanteil verzichten.
Zu II:
a) Aufgrund der Haushaltslage der Stadt Barmstedt kann die Anerkennung der Schülerbeförderungskosten für die Jahrgänge 11-13 nicht zugestimmt werden.
b) Die Stadt Barmstedt stimmt der Anerkennung der Schülerbeförderungskosten für die Jahrgänge 11-13 zu
c) Aufgrund der Haushaltslage der Stadt Barmstedt kann auf den Eigenanteil der Eltern nicht verzichtet werden.
d) Die Stadt Barmstedt kann auf den Eigenanteil verzichten.
Finanzielle Auswirkungen:
Siehe Sachverhalt Stellungnahme des Fachamtes
Anlage/n:
Satzungsänderung Schulträger
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Anlagen: | |||||
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1 | Schulträger_Satzungsänderung_2019 (109 KB) |
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