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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2019-156  

Betreff: Erstinformation zur doppischen Haushaltsplanung für das Jahr 2020
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Maier, Wolfgang
Federführend:FB 200 Finanzen   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Barmstedt Kenntnisnahme
13.08.2019 
Sitzung des Hauptausschusses Barmstedt (offen)   
Stadtvertretung Barmstedt Kenntnisnahme
27.08.2019 
Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt (offen)   

Sachverhalt
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Die Verwaltung arbeitet derzeit an der Erstellung des ersten doppischen Haushaltsplanes für das kommende Haushaltsjahr 2020. Die Planungsphase dazu wurde Mitte Juli 2019 gestartet.

 

Doppische Haushalte unterscheiden sich in vielen Bereichen grundlegend von der bisherigen kameralen Haushaltswirtschaft. Um über diese Unterschiede und andere wissenswerte Dinge zu informieren, werden gesonderte Veranstaltungen, vermutlich Anfang November 2019, angeboten. Hierzu werden wir rechtzeitig auf die Stadtvertretung zukommen.

 

Bereits jetzt ist auf folgende Umstände aufmerksam zu machen:

 

Auch ein doppischer Haushaltsplan sieht grundsätzlich die Nennung eines Vorjahresansatzes sowie das Ergebnis des Vor-Vorjahres als Vergleichswerte vor. Diese beiden Jahre (bzw. in 2021 noch das Vor-Vorjahresergebnis) liegen unvermeidlich im nicht vergleichbaren Zeitraum der kameralen Haushaltsführung.

 

Nach § 1 Abs. 5 der GemHVO Doppik werden diese Zeiträume mit „0“ dargestellt. Dadurch ergeben sich aber beim Vergleichswert mit dem Vorjahresansatz stets Mehrungen, selbst wenn es sich im Kern um denselben Ansatz im Vergleich zum Vorzeitraum handelt. Diese Irritation lässt sich nicht vermeiden.

 

Aus technischen Gründen können die bisherigen Erläuterungen nicht übernommen werden. Das ist darin begründet, dass es keine 1:1 Übernahme der alten Haushaltsstellen zu den neuen Produktsachkonten gibt. Selbstverständlich sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angehalten, Erläuterungen zu pflegen. Bis zu einer so vollständigen und umfangreichen Dokumentation wie in der Zeit der kameralen Haushaltsführung wird es jedoch auch hier noch zu nicht vermeidlichen Unterschieden kommen.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen. Eine Kinder- und Jugendlichenvertretung ist jedoch nicht eingerichtet

 

Zuständigkeiten:

Diese Vorlage dienst lediglich zur Information..

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:



 

 

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