Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2019-154
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Sachverhalt:
Zur Beratung und zum Beschluss vorgelegt werden die Nachtragshaltssatzung und der Nachtragshaushaltsplan 2019.
Dies ist notwendig, nachdem mit Beschluss vom 18.06.2019, VO 2019 – 122, eine Zusatzvereinbarung zum Zuwendungsvertrag des Amtes Rantzau und den Stadtwerken Barmstedt beschlossen wurde und die Beteiligten diese unterzeichnet haben.
Inhalt der Zusatzvereinbarung ist, dass die Fördermittel, die die Stadtwerke Barmstedt als rechtlich unselbständiger Eigenbetrieb der Stadt Barmstedt, für eine Erschließungsmaßnahme zur Breitbandversorgung erhalten, bei der Stadt Barmstedt vereinnahmt und zur Stärkung des Eigenkapitals bei den Stadtwerken Barmstedt durch Bildung einer zweckgebundenen Rücklage eingesetzt werden.
Die Zusatzvereinbarung wurde bei den weiter betroffenen Behörden und Fördermittelgebern angezeigt. Kommunalaufsichtsrechtliche Bedenken wurden keine vorgebracht.
Im Übrigen wird auf den Vorbericht verwiesen.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen. Eine Kinder- und Jugendlichenvertretung ist nicht eingerichtet.
Zuständigkeiten:
Vorberatend zuständig ist gem. § 1a der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt der Hauptausschuss.
Abschließend zuständig ist die Stadtvertretung gem. § 28 GO.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt die Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2019 und die Erweiterung des Investitionsprogramms für die Jahre 2018 bis 2022.
Finanzielle Auswirkungen:
Siehe Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan.
Anlage/n:
Nachtragshaushalt 2019
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Anlagen: | |||||
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1 | Nachtragshaushalt 2019 (545 KB) |
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