Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2019-099
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Sachverhalt:
Anliegend wird der Entwurf des 1. Nachtragshaushaltes der Gemeinde Westerhorn für das Haushaltsjahr 2019 zur Beratung und Beschlussfassung überreicht.
Zur inhaltlichen Erläuterung wird insbesondere auf die Ausführungen im Vorbericht verwiesen.
Der Finanzausschuss Westerhorn empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschlussvorschlag.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen. Eine Kinder- und Jugendvertretung ist derzeit nicht eingerichtet.
Zuständigkeiten:
Vorberatend zuständig ist gem. § 4 (1) der Hauptsatzung der Gemeinde folgender Ausschuss: Finanzausschuss
Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung gem. § 28 GO.
Beschlussvorschlag:
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Westerhorn für das Haushaltsjahr 2019 wird gemäß Entwurf vom 23. April 2019 beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die finanziellen Auswirkungen ergeben sich aus dem 1. Nachtragshaushaltsplan.
Anlage/n:
Entwurf 1. Nachtragshaushalt 2019 vom 23. April 2019
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Anlagen: | |||||
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1 | 1. Nachtragshaushalt 2019 der Gemeinde Westerhorn (304 KB) |
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