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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2019-097  

Betreff: Jahresabschluss des Amtes Hörnerkirchen zum 31.12.2018
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Bielenberg, Yaka/ Glißmann, Larissa
Federführend:FB 200 Finanzen   
Beratungsfolge:
Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung Amt Hörnerkirchen Vorberatung
27.05.2019 
Sitzung des Ausschusses zur Prüfung der Jahresrechnung Hörnerkirchen ungeändert beschlossen   
Amtsausschuss Hörnerkirchen Entscheidung
03.09.2019 
Sitzung des Amtsausschusses Hörnerkirchen (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Es wird der als Anhang beigefügte Jahresabschluss zum 31.12.2018 nebst Anlagen zur Prüfung und zum nachfolgenden Beschluss vorgelegt.

 

Der Jahresabschluss 2018 schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 17.890,45 EUR ab. Seit der Änderung des § 25 (3) GemHVO-Doppik vom 10.06.2016 darf die Ergebnisrücklage höchstens 33 % und soll mindestens 10 % der Allgemeinen Rücklage betragen. Soweit der Anteil der allgemeinen Rücklage der Bilanzsumme mindestens 30 % beträgt, kann die Ergebnisrücklage mehr als 33 % der Allgemeinen Rücklage betragen. Die Ergebnisrücklage entsteht durch Jahresüberschüsse und vermindert sich um Jahresfehlbeträge.

 

Seitens der Verwaltung wird empfohlen, den Jahresüberschuss der Ergebnisrücklage zuzuführen. Durch die Zuführung erfolgt ein Anstieg der Ergebnisrücklage auf 744.353,30 EUR. Dies sind 30,98 % der Allgemeinen Rücklage. Die in § 25 (3) GemHVO-Doppik geforderte Höchstgrenze von 33 % der Allgemeinen Rücklage wird somit nicht überschritten.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen. Eine Kinder- und Jugendvertretung ist nicht eingerichtet.

 

Zuständigkeiten

Vorberatend zuständig ist gem. § 4 der Hauptsatzung des Amtes Hörnerkirchen folgender Ausschuss: Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung.

Abschließend zuständig ist der Amtsausschuss gem. § 28 GO.

 

Der Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung empfiehlt dem Amtsausschuss folgenden Beschluss:

 

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Beschlussvorschlag:

Der Jahresabschluss zum 31.12.2018 des Amtes Hörnerkirchen wird beschlossen. Der Jahresüberschuss in Höhe von 17.890,45 EUR wird die Ergebnisrücklage erhöhen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

s. Anlage

 

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Anlage/n:

- Jahresabschluss des Amtes Hörnerkirchen zum 31.12.2018 inkl. Anlagen

- Lagebericht für das Haushaltsjahr 2018

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Jahresabschluss zum 31.12.2018 inkl. Anlagen (1571 KB)      
Anlage 2 2 Lagebericht zum 31.12.2018 (376 KB)      

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