Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2019-096
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Sachverhalt:
Im Februar richtete die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eine Anfrage an die Stadtverwaltung bezüglich Plastikmüll und Einwegverpackung aus Kunststoff auf Barmstedter Märkten und Veranstaltungen (siehe Anlage). Zu den gestellten Fragen kann verwaltungsseitig folgendes mitgeteilt werden:
1. Ist die Verwendung von vermeidbaren Einwegartikeln aus Plastik, wie Bestecken, Bechern und Tüten auf den oben genannten Veranstaltungen und Märkten untersagt?
Auf die Verwendung von Mehrweggeschirr (z.B. Keramikbecher für den Glühweinverkauf auf dem Barmstedter Weihnachtsmarkt) wird von Seiten der Stadtverwaltung hingewirkt. Es ergeben sich jedoch bei Mehrweggeschirr einige Hürden bei der Umsetzung. So bestehen bei der Verwendung von Mehrweggeschirr strengere und aufwendigere lebensmittelhygienerechtliche Anforderungen. Die Umsetzung dieser Anforderungen, sowie die Anschaffung sind mit hohen Kosten verbunden. Insbesondere „privaten“ Standbetreiber/innen (Privatpersonen, Vereine, etc.) können, unter Berücksichtig der Angemessenheit von Einsatz und Ergebnis, den erforderlichen Aufwand nicht leisten.
2. Welche durch Einwegartikel aus Plastik bedingten Müllmengen entstehen Jährlich auf den genannten Veranstaltungen? Wer entsorgt diese und welche Kosten entstehen hierdurch den Barmstedter Bürgerinnen und Bürgern? Wie ist die Tendenz der letzten Jahre?
Für eine Darstellung der entstehenden Müllmengen kann der Weihnachtsmarkt betrachtet werden. Er ist neben dem Stoppelmarkt die größte städtische Veranstaltung. Die Müllentsorgung erfolgt über für die jeweilige Veranstaltung gesondert bereitgestellten Müllcontainer eines privaten Entsorgungsunternehmens. Die Entsorgung beim Frühjahrs-, Kunsthandwerker- und Adventsmarkt, sowie die Müllentsorgung des Wochenmarktes erfolgt über einen Müllcontainer auf dem Bauhofgelände. Bei der Bewertung der Müllmenge sollte berücksichtigt werden, dass nicht nur Einweggeschirr entsorgt wird. Auf einer Veranstaltung fällt ebenfalls Verpackungsmüll der Zulieferer an.
Jahr | Container | Kosten | Container | Kosten | Müll-Gesamt | Kosten-Gesamt |
2016 | 2,420 t | 641,46 € | 1,910 t | 536,54 € | 4,330 t | 1.178,00 € |
2017 | 2,270 t | 610,22 € | 2,220 t | 599,81 € | 4,490 t | 1.210,03 € |
2018 | 1,430 t | 453,14 € | 1,980 t | 567,68 € | 3,410 t | 1.020,82 € |
3. Gibt es Nachhaltigkeitskonzepte für die genannten Märkte und Veranstaltungen?
Es gibt keine Nachhaltigkeitskonzepte für die städtischen Veranstaltungen. Entsprechende Konzepte von extern organisierten Veranstaltungen sind nicht bekannt.
4. Welche Umweltschutzauflagen haben externe Veranstaltungen (z.B. beim Stoppelmarkt) zu erfüllen?
Für externe Veranstaltungen gelten die gleichen Bestimmungen wie für städtische Veranstaltungen. Die wesentlichen Bestimmungen zur Müllvermeidung werden jedoch nicht durch die städtische Ordnungsbehörde, sondern durch allgemeine Regelungen des Europa-, Bundes- und Landesrechts getroffen (Europäische Kunststoffstrategie, Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), Verpackungsgesetz (VerpackG), etc.).
5. Welche zeitnahen Maßnahmen plant die Verwaltung zur generellen Müllvermeidung auf den genannten Märkten und Veranstaltungen?
Es gibt derzeit keine größeren konkret angedachten Maßnahmen. Die Stadtverwaltung begrüßt jedoch die nationalen und internationalen Bestrebungen und wird die Umsetzung getroffener Regelungen aktiv unterstützen. Die Standbetreiber/innen werden auch weiterhin für die Thematik sensibilisiert.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.
Anlage/n:
Anfrage Bündnis 90/Die Grünen aus Februar 2019
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Büdnis 90 Die Grünen Anfrage Plastikmüll Februar 2019 (273 KB) |
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