Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2019-089
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Sachverhalt:
Nach § 1 des Gesetzes über die Sicherung und Nutzung öffentlichen Archivgutes in Schleswig-Holstein (Landesarchivgesetz – LarchG) dienen öffentliche Archive der Forschung und Bildung, der Verwaltung und Rechtssicherung und ermöglichen die Auseinandersetzung mit Geschichte, Kultur und Politik. Sie schützen das öffentliche Archivgut gegen Vernichtung und Zersplitterung und sind der Öffentlichkeit für die Nutzung zugänglich. Sie bilden das öffentliche Gedächtnis eines Landes. Die Archivierung ist gemäß § 2 des Landesarchivgesetzes Aufgabe des Landes, der Kreise, der Gemeinde, der Ämter, der Zweckverbände mit Ausnahme der in Absatz 2 Nr. 3 genannten Zweckverbände sowie aller sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Träger der öffentlichen Verwaltung. Die Kreise, Gemeinde, Ämter, Zweckverbände und die sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Träger der öffentlichen Verwaltung nehmen diese Aufgabe eigenverantwortlich wahr. Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe.
Archivwürdig nach § 3 Absatz 3 des Landesarchivgesetzes sind Unterlagen, die nach Feststellung der zuständigen Archivbehörde für
1.Wissenschaft oder Forschung,
2.das Verständnis der Gegenwart und der Geschichte,
3.Zwecke der Gesetzgebung, Verwaltung oder Rechtsprechung oder
4.die Sicherung berechtigter Belange betroffener Personen oder Dritter
von bleibendem Wert sind. Archivwürdig sind auch Unterlagen, die aufgrund von anderen Rechtsvorschriften oder zur Rechtswahrung dauernd aufbewahrt werden müssen.
Die Aufgabenerledigung wird seitens der Stadt Barmstedt und des Amtes Hörnerkirchen bisher teilweise wahrgenommen. Herr Helmut Trede aus Bokel hat sich bereit erklärt, die Archivaufgabe auf ehrenamtlicher Basis federführend durchzuführen. Er hat in der Vergangenheit die Sichtung und Archivierung von Schriftgut übernommen.
Für die Stadt Barmstedt und das Amt Hörnerkirchen ist im Stellenplan der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2019 eine Vollzeitstelle mit Sperrvermerk vorhanden.
In die Aufgabenerledigung soll auch das Amt Rantzau mit einbezogen werden. In vorherigen Gesprächen hat das Amt Rantzau zugesichert, den auf seinen Bereich anfallenden Kostenanteil zu übernehmen. Dies wäre durch eine Ergänzung des zwischen der Stadt Barmstedt und dem Amt Rantzau bestehenden Kooperationsvertrages verbindlich zu vereinbaren.
Die künftige Stelleninhaberin bzw. der künftige Stelleninhaber würde im Wesentlichen die Aufgaben
1. Aufbau des Archivs,
2. Übernahme, Verwaltung und Pflege archivwürdiger Informationsträger sowie Aktenordnung und Aktenverwaltung,
3. Ausscheiden unwichtigen Schriftgutes,
4. Schrift-, Karten-, Bild-, Film-, Tonarchivalien sowie von elektronischen Informationsträgern übernehmen, verwalten und pflegen,
5. Dokumente zur Gemeindegeschichte sammeln und erschließen sowie
6. Verwaltung der Gemeindechroniken
in Zusammenarbeit mit Herrn Trede erledigen.
Die Verpflichtung und Notwendigkeit eines umfassenden und gut geführten Archives ergibt sich auch aus der anliegenden Veröffentlichung des Landesarchivs Schleswig-Holstein.
Das Ziel ist es, das Verwaltungsarchiv mit dem gesellschaftlichen Archiv (Geschichtswerkstatt, Museum der Grafschaft, Fotoarchiv Steenbuck, Vereinigung für Familienkunde) zu verbinden. Hierzu müssen jedoch noch Gespräche geführt werden.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Die Freigabe der Stelle steht gem. Beschluss des Hauptausschusses vom 23.10.18 unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Hauptausschusses.
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss hebt den Sperrvermerk für die Archiv-Stelle auf.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Archiv-Stelle muss noch bewertet werden. Es erfolgt eine Kostenerstattung des Amtes Rantzau und des Amtes Hörnerkirchen (Umfang noch unbekannt)
Anlage/n:
-Das Gedächtnis unsere Landes - Archive in Schleswig-Holstein
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Das Gedächtnis unseres Landes - Archive in Schleswig-Holstein (5788 KB) |
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76