Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2019-089  

Betreff: Aufgabenerledigung nach dem Landesarchivgesetz
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Werner, Sven
Federführend:FB 100 Steuerung und Marketing   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Barmstedt Entscheidung
28.05.2019 
Sitzung des Hauptausschusses Barmstedt geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Nach § 1 des Gesetzes über die Sicherung und Nutzung öffentlichen Archivgutes in Schleswig-Holstein (Landesarchivgesetz – LarchG) dienen öffentliche Archive der Forschung und Bildung, der Verwaltung und Rechtssicherung und ermöglichen die Auseinandersetzung mit Geschichte, Kultur und Politik. Sie schützen das öffentliche Archivgut gegen Vernichtung und Zersplitterung und sind der Öffentlichkeit für die Nutzung zugänglich. Sie bilden das öffentliche Gedächtnis eines Landes. Die Archivierung ist gemäß § 2 des Landesarchivgesetzes Aufgabe des Landes, der Kreise, der Gemeinde, der Ämter, der Zweckverbände mit Ausnahme der in Absatz 2 Nr. 3 genannten Zweckverbände sowie aller sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Träger der öffentlichen Verwaltung. Die Kreise, Gemeinde, Ämter, Zweckverbände und die sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Träger der öffentlichen Verwaltung nehmen diese Aufgabe eigenverantwortlich wahr. Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe.

Archivwürdig nach § 3 Absatz 3 des Landesarchivgesetzes sind Unterlagen, die nach Feststellung der zuständigen Archivbehörde für

1.Wissenschaft oder Forschung,

2.das Verständnis der Gegenwart und der Geschichte,

3.Zwecke der Gesetzgebung, Verwaltung oder Rechtsprechung oder

4.die Sicherung berechtigter Belange betroffener Personen oder Dritter

von bleibendem Wert sind. Archivwürdig sind auch Unterlagen, die aufgrund von anderen Rechtsvorschriften oder zur Rechtswahrung dauernd aufbewahrt werden müssen.

 

Die Aufgabenerledigung wird seitens der Stadt Barmstedt und des Amtes Hörnerkirchen bisher teilweise wahrgenommen. Herr Helmut Trede aus Bokel hat sich bereit erklärt, die Archivaufgabe auf ehrenamtlicher Basis federführend durchzuführen. Er hat in der Vergangenheit die Sichtung und Archivierung von Schriftgut übernommen. 

 

Für die Stadt Barmstedt und das Amt Hörnerkirchen ist im Stellenplan der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2019 eine Vollzeitstelle mit Sperrvermerk vorhanden.

In die Aufgabenerledigung soll auch das Amt Rantzau mit einbezogen werden. In vorherigen Gesprächen hat das Amt Rantzau zugesichert, den auf seinen Bereich anfallenden Kostenanteil zu übernehmen. Dies wäre durch eine Ergänzung des zwischen der Stadt Barmstedt und dem Amt Rantzau bestehenden Kooperationsvertrages verbindlich zu vereinbaren.

Die künftige Stelleninhaberin bzw. der künftige Stelleninhaber würde im Wesentlichen die Aufgaben

1.  Aufbau des Archivs,

2.  Übernahme, Verwaltung und Pflege archivwürdiger Informationsträger sowie Aktenordnung und Aktenverwaltung,

3.  Ausscheiden unwichtigen Schriftgutes,

4.  Schrift-, Karten-, Bild-, Film-, Tonarchivalien sowie von elektronischen Informationsträgern übernehmen, verwalten und pflegen,

5.  Dokumente zur Gemeindegeschichte sammeln und erschließen sowie

6.  Verwaltung der Gemeindechroniken

in Zusammenarbeit mit Herrn Trede erledigen.

 

Die Verpflichtung und Notwendigkeit eines umfassenden und gut geführten Archives ergibt sich auch aus der anliegenden Veröffentlichung des Landesarchivs Schleswig-Holstein. 

 

Das Ziel ist es, das Verwaltungsarchiv mit dem gesellschaftlichen Archiv (Geschichtswerkstatt, Museum der Grafschaft, Fotoarchiv Steenbuck, Vereinigung für Familienkunde) zu verbinden. Hierzu müssen jedoch noch Gespräche geführt werden.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

Die Freigabe der Stelle steht gem. Beschluss des Hauptausschusses vom 23.10.18 unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Hauptausschusses.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss hebt den Sperrvermerk für die Archiv-Stelle auf.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

Die Archiv-Stelle muss noch bewertet werden. Es erfolgt eine Kostenerstattung des Amtes Rantzau und des Amtes Hörnerkirchen (Umfang noch unbekannt)
 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

-Das Gedächtnis unsere Landes - Archive in Schleswig-Holstein

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Das Gedächtnis unseres Landes - Archive in Schleswig-Holstein (5788 KB)      

Kontakt & Öffnungszeiten

Verwaltungsgemeinschaft
Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen

Am Markt 1
25355 Barmstedt

Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de

De-Mail-Adresse Stadt Barmstedt:
posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de

De-Mail-Adresse Amt Hörnerkirchen:
posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de

» zum Kontaktformular

Rathaus in Barmstedt

Montag und Donnerstag08.00-12.30 u. 13.30-16.00 Uhr
Dienstag08.00-12.30 u. 13.30-18.00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Freitag08.00-12.30 Uhr

Das Bürgerbüro hat zusätzlich jeden ersten Samstag im Monat von 10.00 - 12.00 Uhr geöffnet. Termine sind auch nach Vereinbarung möglich.

Bürgerbüro in Brande-Hörnerkirchen

Dienstag und Freitag08.00 - 12.00 Uhr
Montag, Mittwoch und Donnerstaggeschlossen

 

Telefon: 04127 - 977537

Partner