Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2019-088
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Sachverhalt:
Die ursprüngliche Planung zur digitalen Ausstattung der Schulen sah vor in 2018 die Verkabelung und WLAN-Ausstattung herzustellen und in 2019 die Räume mit Präsentationstechnik auszurüsten. Dafür wurden Haushaltsmittel bereitgestellt. Die eingeplanten Mittel sind der Anlage zu entnehmen. Aufgrund der Annahme, dass die Gelder aus dem Digitalpakt schnell genutzt werden können, wurden diese Mittel bisher kaum genutzt.
Für 2018 bildeten die damaligen Angebote der Stadtwerke zur technischen Ausstattung die Grundlage für die Mittelfestlegung. Diese waren jedoch – wie sich später herausstellte – noch nicht ausreichend. Damit sind ggf. auch die eingeplanten Mittel nicht ausreichend.
Für 2019 wurde ein Pauschalansatz von 3.000 Euro (pro Raum) für die Ausstattung der Räume mit Präsentationstechnik eingeplant. Außerdem wurden Einnahmen aus dem Digitalpakt eingeplant, diese beruhen, aufgrund der fehlenden Förderbedingungen, auf sehr groben Schätzungen.
Die Förderbedingungen stehen bis heute noch nicht fest (24.04.2019), sodass keine größeren Aufträge für die Schaffung und den Ausbau der Infrastruktur getätigt werden können bzw. sollten. Endgeräte (Tablets, Laptops, Präsentationsmedien…) werden nach den bisher bekannten voraussichtlichen Bedingungen nicht oder nur zu einem geringen Anteil förderfähig sein.
Ziel ist es die Ausstattung der Schulen mit WLAN und weiterer Infrastruktur weiter voranzutreiben und dafür auch die im Haushalt vorhandenen Mittel zu nutzen, natürlich unter Beachtung der Entwicklungen rund um den Digitalpakt. Dafür sollte die Zweckbindung der Mittel laut Haushaltsberatungen aufgehoben werden.
Dies ist im Hinblick auf die fortschreitenden Entwicklungen des Projektes EISSBaR von Bedeutung. In den letzten Monaten hat sich die Projektgruppe EISSBar (Arbeitskreis Medienkonzept Schulen) intensiv damit beschäftigt Ausstattungsmöglichkeiten für Schulen zu vergleichen und genauer zu beleuchten. Während der fortschreitenden Informationsrecherche sowie dem Austausch mit Beteiligten aus den Schulen wurde deutlich, dass der Einsatz von iPads an Schulen bzw. die Nutzung von Apple Endgeräten derzeit favorisiert wird. Dafür sprechen folgende Punkte:
- iOS Geräte sind leicht zu bestücken, MDM (mobile device management) günstig und intuitiv, leichte Bedienung und relativ einfache Einbindung in die bestehende Infrastruktur möglich
- BYOD (Bring your own device): zentrale Administrierbarkeit schwierig, starke Heterogenität der Geräte, soziale Gerechtigkeit nicht gegeben, sehr umständlich für Lehrkraft
- Anschaffung von Windows- / Androidgeräte benötigen einen hohen administrativen Aufwand für die Integration der Geräte in die Schulumgebung, erlauben die Klassensteuerung nur teilweise (Android) bzw. nur in den neuen Versionen (Windows), haben keine Funktionen zur Unterstützung von Inklusionsschüler*innen
Quelle: Wissensdatenbank Landkreis Schmalkalden-Meiningen, Landesmedienzentrum Baden-Württemberg
Neben der Arbeit in der Projektgruppe haben auch die Schulen weiter gearbeitet – so wurden pädagogische Medienkonzepte geschrieben und Überlegungen getätigt wie neue Medien in den Unterricht eingebunden werden können. Zum Beispiel hat die James-Krüss-Schule den Einsatz von iPads mit Hilfe eines Ausleih-Koffers des Kreismedienzentrums in Tornesch getestet und das Gymnasium Barmstedt einen Schulentwicklungstag dem Thema „Neue Medien im Unterricht“ gewidmet.
Insgesamt ist die Motivation nun loszulegen an den Schulen hoch und auch das IQSH machte in Gesprächen deutlich, dass es wünschenswert wäre die derzeitige Motivation der Schulen zu nutzen und den Prozess der digitalen Ausstattung der Schulen voranzutreiben.
Die Medienkonzepte liegen in der Verwaltung vor und werden derzeit gesichtet, um Rückfragen zu klären und ein Ausstattungsprofil zu erstellen. Neben den Konzepten ist auch eine Aufnahme der IST Ausstattung der Schulen notwendig, um für die Beantragung von Mitteln aus dem Digitalpakt vorbereitet zu sein und Anträge stellen zu können, sobald die Kriterien bekannt gegeben werden. Aus diesem Grund sind in den kommenden Wochen Begehungen der Schulen mit allen Beteiligten geplant. Dabei werden Vertreter aus Schule, der Stadtwerke, der Verwaltung und ggf. externe involvierte Dienstleister sich einen Überblick des IST Standes verschaffen und Möglichkeiten eines realisierbaren SOLL Zustandes diskutieren.
Diese Begehungen dienen auch dazu verlässliche Zahlen für die Kosten der Verkabelung (inkl. möglicher weiterer Stromanschlüsse) zu ermitteln. Ferner sind in Abstimmung mit den Schulen und deren Medienkonzepten die voraussichtlichen Kosten für die Ausstattung mit Präsentationstechnik zu ermitteln. Insgesamt stehen über alle Schulen gerechnet noch rd. 362.500 Euro zur Verfügung (Reste aus 2018 xxx-9351 oder 9352; ersparte Reste der Schulen für die allgemeine Ausstattung mit Inventar xxx-935; Ansatz 2019).
Aus den im Haushalt (dann zweckentbundenen) vorhandenen Mitteln wäre auch die erste Ausrüstung der Verwaltung und der ersten Schulen mit iPads (Projekt EISSBaR) zu finanzieren. Die Finanzierung für die Schulen des Amtes Rantzau erfolgt über deren Haushalte; die Ausstattung der Verwaltung (plus Schulungen usw.) muss auf die Schulträger verteilt werden (Amt Rantzau, Verwaltungsgemeinschaft).
Die anfallenden Kosten sind ebenso wie der Personalkostenteil der Schulverwaltung und der neuen Stelle Schul-IT bei den einzelnen Schulen zu verbuchen und fließen in die Berechnung der Schulkostenbeiträge. Dies bedeutet, dass die Ausgaben zum Teil durch Einnahmen von Schulkostenbeiträgen refinanziert werden.
Zuständig ist der Ausschuss für Kultur, Schule und Sport.
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47f GO sind betroffen. Eine Beteiligung wird erfolgen.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Kultur, Schule und Sport hebt die Zweckbindung der Haushaltsmittel (Beschaffung und Einrichtung der Präsentationsmittel) auf, um die vorhandenen Mittel flexibler einsetzen zu können und den Ausbau der Infrastruktur (Verkabelung, Präsentationsmittel) abhängig vom Digitalpakt zeitnah voranzutreiben.
Im Rahmen der Fortführung des Projektes EISSBaR soll nach Beteiligung der Schulen die Ausstattung mit Endgeräten beginnen. Alle Schulen sollen mit einem System arbeiten (um Synergieeffekt zu schaffen und Aufwand zu vermeiden). Die Entscheidung welches System genutzt wird, trifft der Schulträger nach Abstimmung mit den Schulen und umfangreicher Informationsrecherche.
Finanzielle Auswirkungen:
Die für die Ausstattung der Schulen bisher bereitgestellten Mittel aus den Haushalten 2018 und 2019 sind erst zu einem kleinen Teil verwendet worden (s. beiliegende Aufstellung). Die tatsächlich benötigten Mittel für Verkabelung, Präsentationsmittel usw. stehen derzeit nicht fest und werden erst nach den erforderlichen Begehungen und der weiteren Planungen für die Umsetzung „EISSBaR“ genauer zu beziffern sein.
Anlage/n:
Übersicht Finanzierung
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1 | 20190509_Übersicht HHMittel Schulen Barmstedt (63 KB) |
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Leitweg-ID: 010565636-0000-76