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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2018-441-1  

Betreff: Verfahren zur Weiterentwicklung der Schulkinderbetreuung in Barmstedt - Trägerauswahl
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:1. Goos, Hinnerk
2. Lichy, Heiko
Federführend:FB 301 Bürgerservice - Öffentliche Ordnung, Bürgerbüro   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kultur, Schule und Sport Barmstedt Entscheidung
09.05.2019 
Sitzung des Ausschusses für Kultur, Schule und Sport Barmstedt (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

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Sachverhalt:

Der Ausschuss für Kultur, Schule und Sport Barmstedt hat in seiner Sitzung am 13.11.2018 die Verwaltung beauftragt, eine beschränkte Ausschreibung für die Übernahme der Nachmittagsbetreuung und der Ganztagsangebote an der Gottfried-Semper-Schule, an der Jams-Krüss-Schule und am Carl-Friedrich-von-Weizsäcker Gymnasium durchzuführen.

 

Die Verwaltung hat daraufhin ein Interessenbekundungsverfahren durchgeführt und Bewerbungen von IN VIA Hamburg e.V., der Lebenshilfe im Kreis Pinneberg gGmbH und der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. erhalten. Nach Eingang der Bewerbungen hat die Verwaltung anhand einer Bewertungsmatrix die Angebote miteinander verglichen und den Mitgliedern des Arbeitskreises für die Schulkinderbetreuung zur Beratung vorgelegt.

 

Der Arbeitskreis hat sich daraufhin in seiner Sitzung am 27.03.2019 dafür ausgesprochen, die Lebenshilfe im Kreis Pinneberg gGmbH und die Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen. Zur Vorbereitung auf dieses Gespräch wurden den beiden Bewerbern Fragen mitgeteilt, die der besseren Vergleichbarkeit und somit der Entscheidungsfindung dienen sollen. Darüber hinaus wurden die Bewerber aufgefordert sich ein Bild von den Räumlichkeiten in den Schulen zu machen. Die Trägervorstellung hat am 30.04.2019 stattgefunden.

Ergeben hat die Vorstellung, dass eine Vergleichbarkeit stark von den jeweiligen Konzepten der Träger und den Vorgaben der Stadt abhängt. Eine Anpassbarkeit vom Umfang der Leistungen haben die Träger jeweils signalisiert. Dies hängt u.a. von den Vorgaben (Betreuungsschlüssel, Fachpersonalvorgabe, Kursgebührenvorgaben) der Stadt ab.

 

Die Kursgebühren belaufen sich derzeit auf 10,00 Euro und für Geschwisterkinder auf 5,00 Euro pro Schulhalbjahr. Dabei ist es nicht relevant, ob die Kinder einen oder mehrere Kurse in der Woche besuchen.

Eine Entwicklung der Kursgebühren unter einem neuen Träger ist derzeit noch nicht abzusehen und muss mit der Verwaltung abgestimmt werden.  Die Kursgebühren werden aber voraussichtlich deutlich ansteigen.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen. Eine Kinder- und Jugendvertretung ist derzeit nicht eingerichtet.

 

Zuständigkeiten:

Vorberatend zuständig ist gem. § 1c der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt folgender Ausschuss: Ausschuss für Kultur, Schule und Sport

Abschließend zuständig ist folgendes Gremium: Hauptausschuss / Stadtvertretung.

 

 

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Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Kultur, Schule und Sport beschließt, die Übernahme der Trägerschaft für die Nachmittagsbetreuung und die Ganztagsangebote an _____________ vorzubereiten und die Verwaltung wird dazu beauftragt, in Verhandlungen mit dem Träger für einen sukzessiven Übergang, möglichst im Schuljahr 2019/2020, zu treten.

Vertragsunterlagen sind zur abschließenden Beschlussfassung in den Sitzungslauf zu geben.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Die finanziellen Auswirkungen lassen sich erst nach den Detailgesprächen und Verhandlungen mit dem Träger darstellen.
 

 

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Anlage/n:

 

 

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