Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2019-081
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Sachverhalt:
In der Sitzung der Stadtvertretung am 18.12.2018 ist der neue Standort der Stadtbücherei sowie die Schaffung eines Detail-Konzeptes beschlossen worden.
Die Schaffung von neuen Räumlichkeiten bringt die Möglichkeit mit sich, die Arbeit, den Einflussbereich sowie die Teilhabemöglichkeit aller Menschen an der Bücherei zukunftsfähig zu gestalten. Die Kosten für den Kauf und die Herrichtung der Räumlichkeiten haben sich entsprechend an den finanziellen Möglichkeiten der Stadt zu orientieren.
Öffentliche Bibliotheken des 21. Jahrhunderts sind mehr als Orte des Lesens und der Ausleihe von Büchern. In den Gesellschaften der Gegenwart sind sie längst zu zentralen Räumen geworden, in denen herkunfts- und interessenübergreifend Begegnung stattfindet. In Zeiten des digitalen Wandels und zunehmender Diversität können Bibliotheken wichtige Medienkompetenzen in alle Altersschichten vermitteln und aktive Orte gesellschaftlicher Debatten sein. Büchereien sind sogenannte „Dritte Orte“ geworden.
Die Kulturstiftung des Bundes will mit ihrem Programm „hochdrei – Stadtbibliotheken verändern“ Stadtbibliotheken in ihrer Rolle als kooperationsfreudige und teilhabeorientierte Kulturorte stärken.
Die Kulturstiftung des Bundes gewährt eine Fördersumme von bis zu 200.000 €. Die Mindestantragshöhe beträgt 50.000 €. Die Förderung erfolgt grundsätzlich als nichtrückzahlbare Fehlbedarfsfinanzierung wobei die Finanzierung des Vorhabens einen gesicherten Anteil der Kommune i.H.v. mindestens 10 % aufweisen muss.
Ziel ist es, bis zum Antragsschluss am 31.08.2019 bei der Kulturstiftung des Bundes einen Antrag zu stellen, der eine Förderung der Konzepterstellung und den Begleitungsprozess einer neuen Bücherei hin zum sogenannten „Dritten Ort“ zur Folge haben wird. Einbezogen in die Antragssumme werden u.a. Kosten für Beratung, Begleitung sowie Personal- und Werbekosten.
Eine Präsentation der derzeitigen Büchereiarbeit in Barmstedt/Umgebung erfolgt in der Sitzung durch die Stadtbücherei.
Im Anschluss wird Frau Julia Bergmann, Spezialistin mit breiten Erfahrungen in der Weiterbildung und Beratung in den Bereichen Bibliotheken, Bildung, Kultur und Kommunen, den Begleitungsprozess der heutigen Büchereiarbeit hin zum „Dritten Ort“ und Ihre Arbeitsweise vorstellen, sowie Fragen beantworten.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen. Eine Beteiligung ist im Rahmen des JuKids-Forum im März erfolgt und eine Weiterentwicklung der Bücherei wird sehr begrüßt.
Zuständigkeiten:
Vorberatend zuständig ist gem. § 1c der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt folgender Ausschuss: Ausschuss für Schule, Kultur, Sport
Abschließend zuständig ist folgendes Gremium: Hauptausschuss..
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss beschließt, dass sich die Stadtbücherei in einen Veränderungsprozess hin zum „Dritten Ort“ begeben soll und dazu über das Förderprogramm „hochdrei“ der Kulturstiftung des Bundes einen Antrag stellt, um Fördermittel für eine Konzepterstellung und einen Begleitungsprozess, im Rahmen einer Beratung von Frau Bergmann, in Anspruch nehmen zu können.
Der Eigenanteil der Stadt Barmstedt wird dabei auf maximal 10 % (5.000 €) des notwendigen Eigenanteils zur Antragstellung festgelegt.
Finanzielle Auswirkungen:
5.000 € sind als Eigenanteil der Stadt Barmstedt zu tragen. Eine Freigabe aus Planungsmitteln 2018 (170.000€) ist möglich.
Anlage/n:
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76