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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2019-079  

Betreff: Wahl einer stellvertretenden Schiedsperson für den Bezirk Hörnerkirchen
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Fröhlich, Jan
Federführend:FB 301 Bürgerservice - Öffentliche Ordnung, Bürgerbüro   
Beratungsfolge:
Amtsausschuss Hörnerkirchen Entscheidung
20.05.2019 
Sitzung des Amtsausschusses Hörnerkirchen (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

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Sachverhalt:

Nach der Wahl von Herrn Arved Klütz zum „ersten“ Schiedsmann des Amtes Hörnerkirchen, ist das freigewordene Amt der stellvertretenden Schiedsperson neu zu wählen.

Im Zuge der öffentlichen Bekanntmachung und Wahl von Herrn Klütz zum Schiedsmann, hat Frau Heidrun Bahr, wohnhaft in 25364 Westerhorn, Gärtnerstraße 57, sich für das freiwerdende Amt der stellvertretenden Schiedsperson beworben. Mit Mail vom 02.03.2019 hat Frau Bahr bestätigt, dass sie sich zur Wahl der stellvertretenen Schiedsperson zur Verfügung stellt.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

Abschließend zuständig ist der Amtsausschuss Hörnerkirchen gem. § 3 Schiedsordnung des Landes Schleswig-Holstein (SchO).

 

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Beschlussvorschlag:

Der Amtsausschuss Hörnerkirchen beschließt, Frau Heidrun Bahr gemäß §3 der Schiedsordnung des Landes Schleswig-Holstein (SchO) für fünf Jahre zur stellvertretenen Schiedsperson (Schiedsfrau) des Amtes Hörnerkirchen zu wählen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Keine
 

 

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Anlage/n:
 

 

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