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Vorlage - VO/2019-077
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Sachverhalt:
Die Landesregierung hat am 27.11.2018 den Entwurf des Landesentwicklungsplanes beschlossen. Der Landesentwicklungsplan soll die Ziele und Grundsätze der Raumordnung in Schleswig-Holstein für die nächsten 15 Jahre festschreiben und ist Grundlage für die in den kommenden Jahren neu entstehenden Regionalpläne.
Zwischenzeitlich wurde der Plan durch die Städte- und Gemeindeverbände geprüft. Von dort
ist eine eigene Stellungnahme gefertigt worden.
Weitere Stellungnahmen der Fraktionen sind in der Verwaltung bis heute nicht eingegangen.
Der Planentwurf besteht aus dem Textteil (276 Seiten), dieser aufgeteilt in
- Teil A mit den Herausforderungen, Chancen und strategischen Handlungsfeldern
(nicht rechtsverbindlich)
- Teil B mit den rechtsverbindlichen Grundsätzen und Zielen der Raumordnung
und
- der Karte
- dem Umweltbericht (143 Seiten)
Die Planunterlagen können unter https://bolapla-sh.de/plan/lep oder dem Suchbegriff
„BOB-SH Landesplanung“ aufgerufen werden. Hier kann auch eine eigene Stellungnahme
abgegeben werden. Die Verwaltung schlägt vor, in Anlehnung an die Stellungnahme des
SHGT, folgende Punkte zu benennen:
1. Experimentierklausel:
Durch die raumordnerische Experimentierklausel soll die Möglichkeit geschaffen werden,
besonders innovative Entwicklungsansätze, die vor allem im Zusammenhang mit der
Digitalisierung, der Siedlungsentwicklung, der Sicherung der Daseinsfürsorge, der
Mobilität der Zukunft, dem Klimawandel und der Energiewende stehen, modellhaft und
experimentell in der Praxis zu erproben.
Die Aufnahme einer raumordnerischen Experimentierklausel wird seitens der Stadt
Barmstedt ausdrücklich begrüßt. Aus dem LEP sind leider keine weiteren Details
erkennbar, so dass hier die Forderung des SHGT gestützt wird, die Durchführung
praktikabel und unbürokratisch zu gestalten. Weiterhin weist die Stadt Barmstedt darauf
hin, dass eine neue Flexibilität in der Siedlungs- und Gewerbeentwicklung nur dann
möglich sein wird, wenn sie als verbindliche Regelung im Textteil B verankert wird.
2. Siedlungsstruktur und –entwicklung
Die Stadt Barmstedt ist im zentralörtlichen System in Schleswig-Holstein als Unterzentrum
eingestuft. Sie liegt im Ordnungsraum um die Stadt Hamburg und hat somit keine
prozentualen Einschränkungen in den Siedlungsbereichen. Dennoch wird sich Barmstedt,
neben der Überplanung der wenigen Flächen im Innenbereich, stetig nach Norden
entwickeln. Aufgrund der Ausweisung des Landschaftsschutzgebietes 03 im Osten und
Süden, sowie der ausgedehnten Flächen des Staatsforstes im Westen wird keine andere
Entwicklungsmöglichkeit übrig bleiben.
3. Flächenvorsorge für Gewerbe und Industrie
Aufgrund des Entwicklungsgebotes im Bereich der Siedlungsachsen ist die Stadt
Barmstedt seit Beginn der Landesentwicklungsplanung in ihrer gewerblichen Entwicklung
gehemmt. Der Wunsch, an der Kreisstraße 18, an der Grenze zu Lutzhorn, ein Gewerbe-
gebiet zu entwickeln wurde stets durch die Landesplanung abgelehnt. Dadurch fehlen der
Stadt Barmstedt wichtige Gewerbesteuereinnahmen, die leider bis heute im
Finanzausgleich keine ausreichende Berücksichtigung finden.
Für die Regionalplanung (Planungsraum I) wird noch keine Stellungnahme benötigt. Ein Planentwurf liegt noch nicht vor. Jedoch sind die Gemeinden und Städte aufgefordert, bis
zum 31.05.2019, Informationen mit planungsrechtlicher Relevanz bereit zu stellen.
Auch hier schlägt die Verwaltung vor Formulierungen zu finden, Barmstedts Entwicklung nach Norden klar zu stellen und den Schwerpunkt auf eine gewerbliche Entwicklung an der Kreisstraße 18 zu fokussieren.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss beauftragt die Verwaltung eine Stellungnahme auf Grundlage der Vorlage VO/2019-77 zu fertigen und bei der Landesplanung einzureichen. Ferner soll
im Vorwege der Regionalplanung eine entsprechende Information zur weiteren Entwicklung der Stadt Barmstedt, mit Fokus auf die gewerbliche Entwicklung an der Kreisstraße 18,
an erfolgen.
Finanzielle Auswirkungen:
nicht bekannt
Anlage/n:
Planzeichnung
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Fortschreibung LEP-SH_Entwurf 2018_Planzeichnung (13845 KB) |
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adresse Stadt Barmstedt:
posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
De-Mail-Adresse Amt Hörnerkirchen:
posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de