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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2019-077  

Betreff: Stellungnahme der Stadt Barmstedt zum Landesentwicklungsplan (LEP);
Bereitstellung von Informationen für die Regionalplanung
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Dieckmann, Uwe
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Barmstedt
20.05.2019 
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Die Landesregierung hat am 27.11.2018 den Entwurf des Landesentwicklungsplanes beschlossen. Der Landesentwicklungsplan soll die Ziele und Grundsätze der Raumordnung in Schleswig-Holstein für die nächsten 15 Jahre festschreiben und ist Grundlage für die in den kommenden Jahren neu entstehenden Regionalpläne.

Zwischenzeitlich wurde der Plan durch die Städte- und Gemeindeverbände geprüft. Von dort

ist eine eigene Stellungnahme gefertigt worden.

 

Weitere Stellungnahmen der Fraktionen sind in der Verwaltung bis heute nicht eingegangen.

 

Der Planentwurf besteht aus dem Textteil (276 Seiten), dieser aufgeteilt in

 

- Teil A mit den Herausforderungen, Chancen und strategischen Handlungsfeldern

  (nicht rechtsverbindlich)

- Teil B mit den rechtsverbindlichen Grundsätzen und Zielen der Raumordnung

 

und

 

- der Karte

- dem Umweltbericht (143 Seiten)

 

Die Planunterlagen können unter https://bolapla-sh.de/plan/lep oder dem Suchbegriff

„BOB-SH Landesplanung“ aufgerufen werden. Hier kann auch eine eigene Stellungnahme

abgegeben werden. Die Verwaltung schlägt vor, in Anlehnung an die Stellungnahme des

SHGT, folgende Punkte zu benennen:

 

1. Experimentierklausel:

 

    Durch die raumordnerische Experimentierklausel soll die Möglichkeit geschaffen werden,

    besonders innovative Entwicklungsansätze, die vor allem im Zusammenhang mit der

    Digitalisierung, der Siedlungsentwicklung, der Sicherung der Daseinsfürsorge, der

    Mobilität der Zukunft, dem Klimawandel und der Energiewende stehen, modellhaft und

    experimentell in der Praxis zu erproben.

    Die Aufnahme einer raumordnerischen Experimentierklausel wird seitens der Stadt 

    Barmstedt ausdrücklich begrüßt. Aus dem LEP sind leider keine weiteren Details

    erkennbar, so dass hier die Forderung des SHGT gestützt wird, die Durchführung

    praktikabel und unbürokratisch zu gestalten. Weiterhin weist die Stadt Barmstedt darauf 

    hin, dass eine neue Flexibilität in der Siedlungs- und Gewerbeentwicklung nur dann

    möglich sein wird, wenn sie als verbindliche Regelung im Textteil B verankert wird. 

 

2. Siedlungsstruktur und –entwicklung

 

    Die Stadt Barmstedt ist im zentralörtlichen System in Schleswig-Holstein als Unterzentrum

    eingestuft. Sie liegt im Ordnungsraum um die Stadt Hamburg und hat somit keine

    prozentualen Einschränkungen in den Siedlungsbereichen. Dennoch wird sich Barmstedt,

    neben der Überplanung der wenigen Flächen im Innenbereich, stetig nach Norden

    entwickeln. Aufgrund der Ausweisung des Landschaftsschutzgebietes 03 im Osten und

    Süden, sowie der ausgedehnten Flächen des Staatsforstes im Westen wird keine andere

    Entwicklungsmöglichkeit übrig bleiben.

 

3. Flächenvorsorge für Gewerbe und Industrie

 

    Aufgrund des Entwicklungsgebotes im Bereich der Siedlungsachsen ist die Stadt

    Barmstedt seit Beginn der Landesentwicklungsplanung in ihrer gewerblichen Entwicklung

    gehemmt. Der Wunsch, an der Kreisstraße 18, an der Grenze zu Lutzhorn, ein Gewerbe-

    gebiet zu entwickeln wurde stets durch die Landesplanung abgelehnt. Dadurch fehlen der

    Stadt Barmstedt wichtige Gewerbesteuereinnahmen, die leider bis heute im

    Finanzausgleich keine ausreichende Berücksichtigung finden. 

 

Für die Regionalplanung (Planungsraum I) wird noch keine Stellungnahme benötigt. Ein Planentwurf liegt noch nicht vor. Jedoch sind die Gemeinden und Städte aufgefordert, bis

zum 31.05.2019, Informationen mit planungsrechtlicher Relevanz bereit zu stellen.

Auch hier schlägt die Verwaltung vor Formulierungen zu finden, Barmstedts Entwicklung nach Norden klar zu stellen und den Schwerpunkt auf eine gewerbliche Entwicklung an der Kreisstraße 18 zu fokussieren.                                               

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

 

 

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Beschlussvorschlag:


Der Bauausschuss beauftragt die Verwaltung eine Stellungnahme auf Grundlage der Vorlage VO/2019-77 zu fertigen und bei der Landesplanung einzureichen. Ferner soll

im Vorwege der Regionalplanung eine entsprechende Information zur weiteren Entwicklung der Stadt Barmstedt, mit Fokus auf die gewerbliche Entwicklung an der Kreisstraße 18,

an erfolgen.
 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

nicht bekannt



 

 

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Anlage/n:

 

Planzeichnung
 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Fortschreibung LEP-SH_Entwurf 2018_Planzeichnung (13845 KB)      

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