Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2019-074
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Sachverhalt:
Nach endgültigem Abschluss der Arbeiten und der Abnahme durch die Gemeinde Westerhorn soll die P + R-Anlage und die dazu gehörenden Nebenanlagen gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung vom 25.11.2003 (GVOBl. Schl.-Holstein S. 631, ber. 2004, S. 140), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.03.2006 (GVOBl. Schl.-Holstein, S. 28) nunmehr dem öffentlichen Verkehr entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung als P + R-Anlage eingestuft und gewidmet werden.
Es handelt sich um die Flurstücke 881, 879 545/76 und 526/72 (teilweise) der Flur 7 in der Gemarkung Westerhorn wie im anliegenden Lageplan dargestellt.
Dazu ist ein Beschluss durch die Gemeindevertretung erforderlich und danach erfolgt eine öffentliche Bekanntmachung in den gemeindlichen Bekanntmachungskästen, wobei innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung Widerspruch eingelegt werden kann.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung gem. § 28 GO.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertreteung beschließt, die P + R-Anlage „Dörpspark“ in Westerhorn auf den Flurstücken 881, 879 545/76 und 526/72 (teilweise) der Flur 7 in der Gemarkung Westerhorn nach den Bestimmungen des Straßen- und Wegegesetzes für den öffentlichen Verkehr zu widmen.
Finanzielle Auswirkungen:
-/-
Anlage/n:
Lageplan
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 08.03.19_Lageplan_Widmung (346 KB) |
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